Vorstandsbeauftrage & Ausschüsse

Vorstandsbeauftragte der KZVN

Beauftragte sind vom Vorstand der KZVN bestellte Mitglieder, die ehrenamtlich im Auftrag des Vorstandes fachliche und standespolitische Aufgaben in den ihnen übertragenen Fachreferaten übernehmen. Die Verantwortung bleibt beim Vorstand.

 

  • Vorstandsbeauftragter für Kieferorthopädie

    Dr. Christoph Mauck

    Burgdorfer Straße 10 c

    31275 Lehrte

    Tel.: +49 (0)5132 824990

    E-Mail: christoph.mauck(at)t-online.de

  • Vorstandsbeauftragter für die Widerspruchsbearbeitung Kieferorthopädie

    Prof. Dr. med. dent. habil. Marc Philipp Dittmer

    Edith-Weyde-Straße 7

    31157 Sarstedt

    Tel.: +49 (0)5066 8659399

    E-Mail: hallo(at)otto-und-emma.de

  • Vorstandsbeauftragter für Parodontologie

    Dr. Tim Hörnschemeyer

    Lotter Straße 75

    49078 Osnabrück

    Tel.: +49 (0)541 4096200

    E-Mail: dr.hoernschemeyer(at)t-online.de

  • Vorstandsbeauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / NZB-Redaktion

    Dr. Michael Loewener

    Rabensberg 17

    30900 Wedemark

    Tel.: +49 (0)5130 953035

    E-Mail: m.loewener(at)gmx.de

  • Vorstandsbeauftragte ZAMB (Zahnärztliche Arbeitsgruppe für Menschen mit Behinderungen)

    Dr. Dorothee Riefenstahl

    Breite Straße 2 B

    31028 Gronau

    Tel.: +49 (0)5182 92170

    E-Mail: d.riefenstahl(at)gmx.de

  • Vorstandsbeauftragte für Prophylaxe / Jugendzahnpflege LAGJ

    drs. Johanna Maria Kant

    Alexanderstraße 93

    26121 Oldenburg

    Tel.: +49 (0)441 883366

    E-Mail: info(at)zahnaerzte-kant.de

  • Vorstandsbeauftragter für Versorgungsförderung

    Dr. Helfried Bieber

    Flottenarzt a. D. 

    Tripweg 1

    30627 Hannover

    Tel.: +49 (0)172 3814476

    E-Mail: bieberhelfried(at)hotmail.com

Gesetzlich/vertraglich vorgeschriebene Ausschüsse

  • Berufungsausschuss

  • Entscheidung über Widersprüche gegen Entscheidungen des Zulassungsausschusses.

  • Beschwerdeausschuss

  • Prüft im Einzelfall die Entscheidungen der Prüfungsstelle Wirtschaftlichkeitsprüfung.

  • Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen

  • Beratung über die jährliche Bedarfsplanung und - Fortschreibung sowie die Feststellung einer (in absehbarer Zeit drohenden) Unterversorgung.

  • Landesschiedsamt Niedersachsen

  • Vermittlung bzw. Entscheidung, wenn ein gesetzlich vorgeschriebener Vertrag über die vertragszahnärztliche Versorgung zwischen den Vertragspartnern nicht zustande komm.

  • Zulassungsausschuss

  • Beschlussfassung und Entscheidung in Zulassungsangelegenheiten  (z.B. Erteilung von Zulassungen, Ermächtigungen, Genehmigung von angestellten Zahnärzten, Verlegung des Praxissitzes, Ruhen der Zulassung).

Ausschüsse der Vertreterversammlung

  • Finanz- und Verwaltungsausschuss

  • Berät und überwacht den Vorstand in Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten; übernimmt in personalvertretungsrechtlichen Streitfällen zwischen Dienststelle und Personalrat die Funktion der „obersten Dienstbehörde“ gemäß § 108 Abs.1 NPersVG.

  • Satzungsausschuss

  • Berät und überwacht den Vorstand in Satzungsangelegenheiten.

  • Vertragsausschuss

  • Berät und überwacht den Vorstand in Vertragsangelegenheiten.

Ausschüsse des Vorstandes

  • Disziplinarausschuss

  • Zuständig für die Durchführung von Disziplinarverfahren bei Verletzung vertragszahnärztlicher Pflichten.

  • Gutachterausschuss

  • Unterstützt die Verwaltung in Fragen der Vertragsgutachtertätigkeit.

    Betreut und koordiniert das vertragliche Gutachterwesen.

  • HVM-Ausschuss

  • Analysiert die Auswirkungen der Honorarverteilung und prüft bei Bedarf die Notwendigkeit von Änderungen bzw. Weitentwicklungen des Honorarverteilungsmaßstabes.

  • NZB-Redaktion

  • Inhaltliche und gestalterische Erarbeitung der Monatszeitschrift Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB).