Wir über uns

Adresse: Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN)
               Zeißstraße 11
               30519 Hannover

               Postfach 810364, 30503 Hannover

Telefon: Tel.: 0511 8405-0
              Fax: 0511 8405-300

Durchwahlnummern der einzelnen Mitarbeiter können Sie dem Telefonverzeichnis (pdf-Datei) entnehmen.

E-Mail: info(at)kzvn.de

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) eine zentrale Stellung im Rahmen der zahnärztlichen Selbstverwaltung ein.

Damit verbunden ist ein besonderer gesellschaftlicher Auftrag: Die effektive Selbstregelung und autonome Gestaltung vertragszahnärztlicher Angelegenheiten mit der Zielsetzung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden, kassenzahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung in Niedersachsen. Die Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags umfasst:

Interessenvertretung

  • Erfüllung der internen und externen berufspolitischen Interessenvertretung für mehr als 6000 niedersächsischen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte.
  • Beratung in allen Fragen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit. Das Spektrum reicht von Abrechnungs- über Niederlassungs- bis hin zu Wirtschaftlichkeitsfragen.

Organisation und Verwaltung

  • Professionelle Umsetzung der Selbstverwaltungsaufgaben einschließlich der sachkompetenten Vorbereitung der Arbeit des Vorstandes und der Vertreterversammlung.
  • Abschluss von Verträgen über die von den Krankenkassen zu zahlende Vergütung und Honorarverteilung an die Vertragszahnärzteschaft.
  • Abrechnung der von den Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten erbrachten Leistungen einschließlich Prüfung und Richtigstellung.

Qualifikation

  • Entwicklung, Organisation und Umsetzung von Qualifikationsmaßnahmen für die Zahnärzteschaft zu Fragen der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Die KZVN wird als Selbstverwaltungskörperschaft von Vertragszahnärzten finanziert.

Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
(§ 81a SGB V)

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) ist der § 81a in das SGB V aufgenommen worden. Danach sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verpflichtet, Hinweisen auf Vorwürfe der Falschabrechnung nachzugehen.
Die KZV Niedersachsen hat dieser gesetzlichen Verpflichtung folgend als organisatorische Einheit eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Ansprechpartnerin ist Ass. jur. Daniela Schneider, die Sie unter Telefonnummer 0511 8405-235 erreichen können.

Bild des Gebäudes der KZVN