Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 in Zahnarztpraxen

Impfen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte
14.06.2022; Mit Inkrafttreten der neuen Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben, dass auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in Zahnarztpraxen gegen das Coronavirus impfen können.
Informationen zum Thema Impfen und den erforderlichen Nachweisen zur Impfberechtigung erhalten Sie, stets tagesaktuell, auf der Internetseite der Zahnärztekammer Niedersachsen (www.zkn.de).
Ab sofort können Impfdaten in unserem Mitgliederportal (Login erforderlich) unter dem neuen Menüpunkt Corona-Impfungen zur Teilnahme an der RKI-Impfsurveillance erfasst werden.
FAQ rund um das Thema "Impfen"
Die von KZBV und BZÄK erarbeiteten FAQs (Stand: 01.06.2022) geben Auskunft über die mit der Einbeziehung in die Impfkampagne verbundenen wesentlichen Fragestellungen.
Bestellung von COVID-19-Impfstoffen durch Zahnärztinnen & Zahnärzte
Die Bestellung von COVID-19-Impfstoffen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte ist nunmehr in Abstimmung mit dem BMG und der ABDA ab dem 7. Juni 2022 möglich.
Siehe dazu auch die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19
(Stand: 25. Mai 2022)
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zu Technik/Abrechung:
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E-Mail: Telematik(at)kzvn.de
zu rechtlichen Fragen:
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Tel.: 0511/8405- 206
E-Mail:
KZBV-Infos online
Umfängliche Informationen zum Thema "Impfen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte" finden Sie auch auf der Website der KZBV
Presseinfo
30.05.2022; Neue Impfverordnung schafft Voraussetzungen für Coronaimpfungen durch Zahnärzteschaft.