SARS-CoV-2/COVID-19: Risikomanagement

Risikomanagement und Hygienemaßnahmen
Die Zahnärzte müssen vor Ort die Risiken einer Behandlung abschätzen und mit den Patienten entscheiden, ob eine Behandlung unter den vorherrschenden Bedingungen aktuell notwendig ist.
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Alle Hinweise und Empfehlungen werden fortlaufend aktualisiert. Dabei werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die derzeitige Gefährdungslage berücksichtigt. Länderspezifische Empfehlungen, sowie behördliche und gesetzliche Vorschriften können abweichen und sollten bei der Umsetzung berücksichtigt werden.
DGZMK: Empfehlungen zum Schutz vor Aerosol übertragbaren Erregern
März 2021; DGZMK aktualisiert S1-Leitlinie: Empfehlungen zum Schutz vor Aerosol übertragbaren Erregern.
Aerosole gelten als potentielle Überträger von Infektionen. Zum Schutz des Praxispersonals und der Patientinnen und Patienten werden in der S1-Leitlinie „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbarbaren Erregern“ Erkenntnisse zusammengefasst. Als federführende Fachgesellschaft hat die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kiefer-heilkunde (DGZMK) die S1-Leitlinie an den aktuellen Wissensstand angepasst.
Zahnärztliche Behandlungen während der CORONA-Pandemie
21.10.2020; Zahnärztliche Behandlungen während der CORONA-Pandemie
Prävention von Infektionsübertragungen - Stellungnahme der BZÄK
Dank hoher Hygienestandards: Zahnarztbesuche in Deutschland sind sicher!
18.08.2020; Dank hoher Hygienestandards: Zahnarztbesuche in Deutschland sind sicher!
WHO teilt Einschätzung der Zahnärzteschaft.
Zahnarzttermin nicht aufschieben!
13.08.2020; Empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wirklich die Verschiebung nicht dringender Zahnbehandlungen? Die Information der WHO, nicht dringende Zahnbehandlungen zu verschieben, ist nicht für alle Länder und alle Infektionslagen weltweit gemeint und basiert auf einer Übersetzungs- und Interpretationsungenauigkeit.
Es gibt weiterhin keinen Grund, Vorsorgetermine wegen der Corona-Pandemie aufzuschieben. Mehr Infos siehe Pressemeldung der BZÄK .
Die Zahnarztpraxen in Deutschland arbeiten seit jeher mit den höchsten Hygienestandards. Infektionsschutz ist seit HIV und Hepatitis in allen Zahnarztpraxen gelebte Vorsorge. Dass der Infektionsschutz in Zahnarztpraxen auf höchsten Niveau ist, unterstreichen aktuelle Zahlen. (Presseinfo von ZKN & KZVN "Zahnarztpraxis: Infektionsschutz auf höchstem Niveau", 02.07.2020).
Auskunft geben:
Fragen rund um die Themen Notfallbehandlung/Sicherstellung richten Sie bitte an die KZVN:
Tel.: 0511/8405-235
E-Mail: info(at)kzvn.de
Sonstige Fragen richten Sie bitte an die ZKN:
E-Mail: praxisservice(at)zkn.de
Infos ZKN-Website
COVID-19-Impfempfehlung der STIKO
18.11.2021; Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung und empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff – der Beschlussentwurf ist soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen. Die STIKO ruft alle bisher Nicht-Geimpften dringend auf, das COVID-19-Impfangebot wahrzunehmen.
Infos dazu auf der RKI-Website .
Behandlung von Patienten während der Coronavirus-Pandemie
24.04.2020; Update auf Version 3.0.
Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) und die KZBV haben in enger Zusammenarbeit ein wissenschaftlich abgesichertes Handout für Zahnarztpraxen erstellt, welches den empfohlenen Ablauf einer Behandlung von Patientinnen und Patienten während der andauernden Coronavirus-Pandemie allgemeinverständlich beschreibt.
Mehr auf der Website der KZBV