SARS-CoV-2/COVID-19: Sicherstellung

Maßnahmen der Zahnärzteschaft für die Aufrechterhaltung der Versorgung

27.04.2020; KZBV und BZÄK haben mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen) ein gemeinsames Maßnahmenpaket (Fassung vom 20.03.2020 wurde am 27.04.2020 aktualisiert) erarbeitet, mit dem auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland aufrechterhalten werden soll. Der Opens external link in new windowSchutz von Patientinnen, Patienten und Praxisteams vor Infektionen im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung hat dabei höchste Priorität.

Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung

25.03.2020; Die KZVN haben Beschwerden von Patienten erreicht, dass ihre Zahnarztpraxis geschlossen sei ohne Hinweis auf eine (abgesprochene ) Vertretung oder einen eingerichteten Notdienst.
Die KZVN weist darauf hin, dass ein solches Vorgehen nicht nur äußerst unkollegial ist, sondern auch gegen vertragszahnärztliche Pflichten verstößt!

22.03.2020; Aufruf an die Zahnärzteschaftdes Vorsitzenden der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer und des Präsidenten der BZÄK, Dr. Peter Engel

22.03.2020; Opens external link in new windowAufruf an die Zahnärzteschaft des des Vorsitzenden der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer und des Präsidenten der BZÄK.  

Auskunft geben:

Fragen rund um die Themen Notfallbehandlung/Sicherstellung richten Sie bitte an die KZVN:

Tel.: 0511/8405-235

E-Mail: info(at)kzvn.de 

 

Sonstige Fragen richten Sie bitte an die ZKN:

E-Mail: praxisservice(at)zkn.de

Infos  Opens external link in new windowZKN-Website