Anmeldung zum Mitgliederportal:
Neuerungen seit 20.08.2024
Lassen Sie sich nicht irritieren, wenn Ihnen eine optisch überarbeitete Anmeldemaske für den „Mitglieder-Login“ angezeigt wird. Das hat seine Richtigkeit.
Sofern Sie auf den Mitgliederbereich zugreifen möchten, geben Sie wie gehabt im ersten Schritt „Ihre“ bisherigen Zugangsdaten (also Benutzername und Passwort) in die vorgesehenen neuen Eingabemasken ein.
Ist Ihre Anmeldung erfolgt, werden Sie aufgefordert, sich selbst ein neues, sicheres Passwort zu vergeben. Welche Kriterien ein sicheres Passwort erfüllen muss, darüber informieren wir Sie in Kürze hier.
Zusätzlich müssen Sie zur Verifizierung eine persönliche E-Mail-Adresse hinterlegen.
Die mehrfache Nutzung einer gemeinsamen E-Mail-Adresse durch verschiedene Personen ist für die Portal-Anmeldung nicht möglich.
Wichtig: Die E-Mail-Adressen für den fachlichen Austausch mit der KZVN werden dadurch nicht geändert!
Besonderheit: ZFA-Zugänge
Die Anmeldung Ihrer Mitarbeitenden über die angelegten Praxispersonalzugänge erfolgt ebenso über die neuen Anmeldemasken mit den bisherigen Zugangsdaten. Hier ist lediglich die Vergabe eines neuen, sicheren Passwortes notwendig. Eine gesonderte E-Mailadresse ist nicht erforderlich.
Sicherheitshinweis
Die KZV Niedersachsen schickt Ihnen keine E-Mails, die einen direkten Link zu Ihrem KZVN-Onlineportal -Login enthalten.
Es wird immer wieder versucht, über E-Mails mit gefälschtem Absender an vertrauliche Kundendaten von Unternehmen zu gelangen. Dies wird als Passwort-Fishing (kurz Phishing) bezeichnet. In den E-Mails wird unter Vortäuschung einer seriösen Herkunft (Banken, Sparkassen, Kreditkarten-Organisationen etc.) ein Link auf eine Website für einen Datenabgleich angeboten. Über diesen Link wird jedoch eine betrügerische Website aufgerufen, auf der man u.a. aufgefordert wird, Passwörter, PINs und TANs einzugeben.
Die KZV Niedersachsen wird Sie niemals per E-Mail auffordern, sensible personenbezogene Daten (wie z.B. Ihre Zahnarztnummer oder Ihr Passwort für das KZVN-Onlineportal) zur Überprüfung im Internet einzugeben.
Sollten Sie E-Mails mit dem Absender KZVN erhalten, die Sie auffordern, vertrauliche Daten beispielsweise zum Online-Login einzugeben, folgen Sie dieser Aufforderung nicht und informieren Sie uns bitte umgehend über das Kontaktformular auf unserer Website.
Hinweis: Der Link zum Rundschreiben wird monatlich aktualisiert, so dass immer nur die aktuelle Ausgabe hier im Newsportal abrufbar ist. Alle Rundschreiben der KZVN sind im Mitgliederportal (Log-in erforderlich) eingestellt.
Amalgamverbot zum 1. Januar 2025
Beschluss des Bewertungsausschusses zur Änderung der Gebührenposition 13 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs.
Lesen Sie mehr dazu im aktuellen Sonderrundschreiben.
Fortbildungsangebot der KZVN: Ihre Wünsche und Anregungen
Abfrage: Behandlungsbereitschaft Standard-/Basistarif
Grundsätzlich sind Vertragszahnärztinnen und -ärzte, außer im Notfall, nicht zur Behandlung von Privatversicherten im Standard-/Basistarif verpflichtet. Gemäß § 75 Abs. 3a SGB V haben die KZVen jedoch die zahnärztliche Versorgung von Standard-/Basistarif-Versicherten sicherzustellen. Dabei ist die Vergütung der zahnärztlichen Tarif-Leistungen für diese Versichertengruppe gesetzlich begrenzt auf den 2,0-fachen GOZ-Satz.
Um die Sicherstellung zu gewährleisten, führt die KZVN eine Liste mit allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich bereiterklärt haben, diese Versichertengruppe zu den Bedingungen des Standard- bzw. Basistarifs zu behandeln.
Hierzu benötigen wir Ihre Unterstützung. Sollte bei Ihnen die Bereitschaft bestehen, den oben genannten Versichertenkreis zu den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu behandeln, würden wir uns über eine entsprechende Rückantwort freuen.
Rückantwort
(Bitte ausfüllen, unterschreiben und an die Rechtabteilung der KZVN senden)
Sprechen Sie oder ein Mitglied Ihres Praxisteams ukrainisch und/oder russisch?
Die nach PLZ sortierte, aktuelle Übersicht der der Zahnarztpraxen, in denen die Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte und/oder Mitglieder des Praxisteams ukrainisch und/oder russisch sprechen finden Sie unter "Zahnarztsuche" (derzeit in Überarbeitung).
Infos zur zahnmedizinischen Behandlung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine finden Sie auf einer Online-Sonderseite der KZBV.
KZVN-Mediathek
Wir zeichnen ausgewählte Online-Seminare ("Webseminare") auf und stellen Ihnen diese kostenfrei im Mitgliederportal in der KZVN-Mediathek unter dem Menüpunkt "Fortbildung" (Log-in erforderlich) zur Verfügung.
Aktuellster Beitrag:
HVM-Radar: Kürzungen unvermeidlich?
(Aufzeichnung vom 18.06.2024)
Referent: Dr. J. Hadenfeldt