Newsportal

Anmeldung zum Mitgliederportal:

Neuerungen seit 20.08.2024

Neue Anmeldemaske (1)
© Canva / KZVN

Lassen Sie sich nicht irritieren, wenn Ihnen eine optisch überarbeitete Anmeldemaske für den „Mitglieder-Login“ angezeigt wird. Das hat seine Richtigkeit.

Sofern Sie auf den Mitgliederbereich zugreifen möchten, geben Sie wie gehabt im ersten Schritt „Ihre“ bisherigen Zugangsdaten (also Benutzername und Passwort) in die vorgesehenen neuen Eingabemasken ein.

Ist Ihre Anmeldung erfolgt, werden Sie aufgefordert, sich selbst ein neues, sicheres Passwort zu vergeben. Welche Kriterien ein sicheres Passwort erfüllen muss, darüber informieren wir Sie in Kürze hier.

Zusätzlich müssen Sie zur Verifizierung eine persönliche E-Mail-Adresse hinterlegen.

Die mehrfache Nutzung einer gemeinsamen E-Mail-Adresse durch verschiedene Personen ist für die Portal-Anmeldung nicht möglich.

Wichtig: Die E-Mail-Adressen für den fachlichen Austausch mit der KZVN werden dadurch nicht geändert!

 

Besonderheit: ZFA-Zugänge

Die Anmeldung Ihrer Mitarbeitenden über die angelegten Praxispersonalzugänge erfolgt ebenso über die neuen Anmeldemasken mit den bisherigen Zugangsdaten. Hier ist lediglich die Vergabe eines neuen, sicheren Passwortes notwendig. Eine gesonderte E-Mailadresse ist nicht erforderlich.

Sicherheitshinweis

Roter Stempel Vorsicht Falle
© Fotolia/guukaa

Die KZV Niedersachsen schickt Ihnen keine E-Mails, die einen direkten Link zu Ihrem KZVN-Onlineportal -Login enthalten.


Es wird immer wieder versucht, über E-Mails mit gefälschtem Absender an vertrauliche Kundendaten von Unternehmen zu gelangen. Dies wird als Passwort-Fishing (kurz Phishing) bezeichnet. In den E-Mails wird unter Vortäuschung einer seriösen Herkunft (Banken, Sparkassen, Kreditkarten-Organisationen etc.) ein Link auf eine Website für einen Datenabgleich angeboten. Über diesen Link wird jedoch eine betrügerische Website aufgerufen, auf der man u.a. aufgefordert wird, Passwörter, PINs und TANs einzugeben.


Die KZV Niedersachsen wird Sie niemals per E-Mail auffordern, sensible personenbezogene Daten (wie z.B. Ihre Zahnarztnummer oder Ihr Passwort für das KZVN-Onlineportal) zur Überprüfung im Internet einzugeben.
Sollten Sie E-Mails mit dem Absender KZVN erhalten, die Sie auffordern, vertrauliche Daten beispielsweise zum Online-Login einzugeben, folgen Sie dieser Aufforderung nicht und informieren Sie uns bitte umgehend über das Kontaktformular auf unserer Website.

rundschreiben logo

Rundschreiben 11/2024

(18.11.2024, pdf-Datei)

Hinweis: Der Link zum Rundschreiben wird monatlich aktualisiert, so dass immer nur die aktuelle Ausgabe hier im Newsportal abrufbar ist. Alle Rundschreiben der KZVN sind im Mitgliederportal (Log-in erforderlich) eingestellt.

Umfrage "Prävalenz der Penicillinallergie"

Im Rahmen einer Doktorarbeit in Kooperation mit der MHH soll die Prävalenz der Penicillinallergie in Deutschland quantifiziert und analysiert werden.

Im Fokus steht die Differenzierung zwischen einer fälschlichen Annahme einer Penicillinallergie und einer mit positiv bestätigten Allergie. Diese Umfrage unter Zahnärztinnen und Zahnärzten in Deutschland soll dazu beitragen, die Diskrepanz zwischen der theoretischen Annahme einer
Penicillinallergie und der tatsächlichen Verbreitung, als auch den Umgang mit Allergikern in der Praxis zu dokumentieren.

Die Teilnahme an dieser Umfrage ist von Bedeutung, um einen Gesamteindruck der realen klinischen Situation im zahnärztlichen Alltag zu erhalten. Es wird nicht nur die Häufigkeit der Penicillinallergie erfasst, sondern auch die mögliche Vorgehensweise bei der Behandlung und Diagnostik dieser Allergie.

Geplante Laufzeit der Studie: November 2024 bis Anfang Februar 2025.

Die Ergebnisse dieser Studie können dazu beitragen, evidenzbasierte Leitlinien zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Penicillinallergie zu entwickeln und unnötige Einschränkungen bei der Verschreibung von Antibiotika in der zahnmedizinischen Praxis zu reduzieren.

Link zur Umfrage https://www.soscisurvey.de/penicilllinallergie/

QR-Code

Amalgamverbot zum 01.01.2025 - Sonderrundschreiben

Beschluss des Bewertungsausschusses zur Änderung der Gebührenposition 13 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs.

Lesen Sie mehr dazu im aktuellen Sonderrundschreiben vom 07.10.2024.

Lesenswert auch die Presseinfo von KZBV und GKV-SV vom 11.10.2024

 

Fortbildungsangebot der KZVN: Ihre Wünsche und Anregungen

© KZVN

Abfrage: Behandlungsbereitschaft Standard-/Basistarif

Umfrage Anfrage Newsportal
© AdobeStock/Aydn

Grundsätzlich sind Vertragszahnärztinnen und -ärzte, außer im Notfall, nicht zur Behandlung von Privatversicherten im Standard-/Basistarif verpflichtet. Gemäß § 75 Abs. 3a SGB V haben die KZVen jedoch die zahnärztliche Versorgung von Standard-/Basistarif-Versicherten sicherzustellen. Dabei ist die Vergütung der zahnärztlichen Tarif-Leistungen für diese Versichertengruppe gesetzlich begrenzt auf den 2,0-fachen GOZ-Satz.

Um die Sicherstellung zu gewährleisten, führt die KZVN eine Liste mit allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich bereiterklärt haben, diese Versichertengruppe zu den Bedingungen des Standard- bzw. Basistarifs zu behandeln.

Hierzu benötigen wir Ihre Unterstützung. Sollte bei Ihnen die Bereitschaft bestehen, den oben genannten Versichertenkreis zu den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu behandeln, würden wir uns über eine entsprechende Rückantwort freuen.

Rückantwort
(Bitte ausfüllen, unterschreiben und an die Rechtabteilung der KZVN senden)

 

Sprechen Sie oder ein Mitglied Ihres Praxisteams ukrainisch und/oder russisch?

Sprechen Sie oder ein Mitglied Ihres Praxisteams ukrainisch und/oder russisch
© AdobeStock/Schlegelfotos

Die nach PLZ sortierte,  aktuelle Übersicht der der Zahnarztpraxen, in denen die Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte und/oder Mitglieder des Praxisteams ukrainisch und/oder russisch sprechen finden Sie unter "Zahnarztsuche" (derzeit in Überarbeitung).

Infos zur zahnmedizinischen Behandlung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine finden Sie auf einer Online-Sonderseite der KZBV.

KZVN-Mediathek

Wir zeichnen ausgewählte Online-Seminare ("Webseminare") auf und stellen Ihnen diese kostenfrei im Mitgliederportal in der KZVN-Mediathek unter dem Menüpunkt "Fortbildung" (Log-in erforderlich) zur Verfügung.

Aktuellster Beitrag:

HVM-Radar: Kürzungen unvermeidlich?

(Aufzeichnung vom 18.06.2024)
Referent: Dr. J. Hadenfeldt

KZVN Mediathek
© AdobeStock/momius