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Anmeldung zum Mitgliederportal:

Neuerungen seit 20.08.2024

Neue Anmeldemaske (1)
© Canva / KZVN

Lassen Sie sich nicht irritieren, wenn Ihnen eine optisch überarbeitete Anmeldemaske für den „Mitglieder-Login“ angezeigt wird. Das hat seine Richtigkeit.

Sofern Sie auf den Mitgliederbereich zugreifen möchten, geben Sie wie gehabt im ersten Schritt „Ihre“ bisherigen Zugangsdaten (also Benutzername und Passwort) in die vorgesehenen neuen Eingabemasken ein.

Ist Ihre Anmeldung erfolgt, werden Sie aufgefordert, sich selbst ein neues, sicheres Passwort zu vergeben. Welche Kriterien ein sicheres Passwort erfüllen muss, darüber informieren wir Sie in Kürze hier.

Zusätzlich müssen Sie zur Verifizierung eine persönliche E-Mail-Adresse hinterlegen.

Die mehrfache Nutzung einer gemeinsamen E-Mail-Adresse durch verschiedene Personen ist für die Portal-Anmeldung nicht möglich.

Wichtig: Die E-Mail-Adressen für den fachlichen Austausch mit der KZVN werden dadurch nicht geändert!

 

Besonderheit: ZFA-Zugänge

Die Anmeldung Ihrer Mitarbeitenden über die angelegten Praxispersonalzugänge erfolgt ebenso über die neuen Anmeldemasken mit den bisherigen Zugangsdaten. Hier ist lediglich die Vergabe eines neuen, sicheren Passwortes notwendig. Eine gesonderte E-Mailadresse ist nicht erforderlich.

Sicherheitshinweis

Roter Stempel Vorsicht Falle
© Fotolia/guukaa

Die KZV Niedersachsen schickt Ihnen keine E-Mails, die einen direkten Link zu Ihrem KZVN-Onlineportal -Login enthalten.


Es wird immer wieder versucht, über E-Mails mit gefälschtem Absender an vertrauliche Kundendaten von Unternehmen zu gelangen. Dies wird als Passwort-Fishing (kurz Phishing) bezeichnet. In den E-Mails wird unter Vortäuschung einer seriösen Herkunft (Banken, Sparkassen, Kreditkarten-Organisationen etc.) ein Link auf eine Website für einen Datenabgleich angeboten. Über diesen Link wird jedoch eine betrügerische Website aufgerufen, auf der man u.a. aufgefordert wird, Passwörter, PINs und TANs einzugeben.


Die KZV Niedersachsen wird Sie niemals per E-Mail auffordern, sensible personenbezogene Daten (wie z.B. Ihre Zahnarztnummer oder Ihr Passwort für das KZVN-Onlineportal) zur Überprüfung im Internet einzugeben.
Sollten Sie E-Mails mit dem Absender KZVN erhalten, die Sie auffordern, vertrauliche Daten beispielsweise zum Online-Login einzugeben, folgen Sie dieser Aufforderung nicht und informieren Sie uns bitte umgehend über das Kontaktformular auf unserer Website.

rundschreiben logo

Rundschreiben 07/2025

Hinweis: Der Link zum Rundschreiben wird monatlich aktualisiert, so dass immer nur die aktuelle Ausgabe hier im Newsportal abrufbar ist. Alle Rundschreiben der KZVN sind im Mitgliederportal (Log-in erforderlich) eingestellt.

15.07.2025, pdf-Datei

Hinweis: Der Link zum Rundschreiben wird monatlich aktualisiert, so dass immer nur die aktuelle Ausgabe hier im Newsportal abrufbar ist. Alle Rundschreiben der KZVN sind im Mitgliederportal (Log-in erforderlich) eingestellt.

Zwei Personen in blauen Poloshirts stehen nebeneinander, Titel 'Online Präsenz Seminare 2025', Logo der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Broschüre für Fortbildungen 2. Halbjahr 2025

Das 2. Fortbildungshalbjahr 2025 startet!

Nach unserer „Sommerpause“ geht es Ende August wieder richtig los.

Auch dieses Halbjahr haben wir ein breit aufgestelltes Angebot für Sie erstellt. Neben den Abrechnungsseminaren in den Bereichen PAR, KCH, KFO und ZE und Seminaren in den Bereichen Behand-lungsdokumentation, Datenschutz, Wirtschaftlichkeitsprüfung und Personal-führung, gibt es dieses Jahr auch zum ersten Mal unseren „KZVN Dialog – Young Professionals“.

Unsere aktuelle Fortbildungsbroschüre mit allen Angeboten finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Fortbildungen/Allgemeines“.

Oben auf dem Bild ist zu lesen "Flyer Young Professionals Zahnmedizin". Darunter "Vernetzt. Informiert. Inspiriert." und "Einladung zur Auftaktveranstaltung" v Darunter vier Personen die sich zu unterhalten scheinen und austauschen. Unten auf der Seite das Logo der KZVN - Dialog und der Young Professionals.

KZVN-Dialog Young Professionals am 03.09.2025

Neu im Beruf in einer eigenen Praxis, in der ersten Anstellung oder frisch in der Vorbereitungszeit?

Dann kommen Sie gern zu unserer neuen Veranstaltungsreihe KZVN-Dialog Young Professionals.

Wann: Mittwoch, 03.09.2025 von 19:00 bis 21:00 Uhr
Wo: Zeißstraße 11, 30519 Hannover

Mehr Infos unter: „Fortbildungen/Allgemeines“.

 

Sprechen Sie oder ein Mitglied Ihres Praxisteams ukrainisch und/oder russisch

Es handelt sich konkret um folgende Informationen:

  • Informationen für Leistungserbringer: Versorgung militärischer Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (MedEvac)
  • Informationen für militärische Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (MedEvac)
  • Informationen für zivile Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (MedEvac).

Die Patienteninformationen stehen in deutscher, englischer und ukrainischer Sprachfassung im Mitgliederportal (Log-in erforderlich) unter dem Menüpunkt "Verträge" zur Verfügung.

Sprechen Sie oder ein Mitglied Ihres Praxisteams ukrainisch und/oder russisch?

Die nach PLZ sortierte,  aktuelle Übersicht der der Zahnarztpraxen, in denen die Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte und/oder Mitglieder des Praxisteams ukrainisch und/oder russisch sprechen finden Sie unter "Zahnarztsuche"

Infos zur zahnmedizinischen Behandlung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine finden Sie auf einer Online-Sonderseite der KZBV.

Amalgamersatz

amalgam1 - canva

Ab 01.01.2025 darf Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht mehr verwendet werden. Als grundlegende Kassenleistung im Seitenzahnbereich ist stattdessen die Versorgung mit selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung der Versicherten möglich.

Einen Überblick zur Studienlage zu den selbstadhäsiven plastischen Füllungsmaterialien haben Prof. Roland Frankenberger, Prof. Reinhard Hickel, Prof. Gottfried Schmalz, Prof. Falk Schwendicke und Prof. Diana Wolff für die "Quintessenz Zahnmedizin" 9/24 (Amalgamersatz) zusammengefasst.

Welche Zahnfüllungen es gibt, dazu erfahren Sie mehr auf der Website der KZBV.

Weitere Informationen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften zum Amalgam-Verbot 2025 finden Sie auch auf der Website der DGZMK

Abfrage: Behandlungsbereitschaft Standard-/Basistarif

Umfrage Anfrage Newsportal
© AdobeStock/Aydn

Grundsätzlich sind Vertragszahnärztinnen und -ärzte, außer im Notfall, nicht zur Behandlung von Privatversicherten im Standard-/Basistarif verpflichtet. Gemäß § 75 Abs. 3a SGB V haben die KZVen jedoch die zahnärztliche Versorgung von Standard-/Basistarif-Versicherten sicherzustellen. Dabei ist die Vergütung der zahnärztlichen Tarif-Leistungen für diese Versichertengruppe gesetzlich begrenzt auf den 2,0-fachen GOZ-Satz.

Um die Sicherstellung zu gewährleisten, führt die KZVN eine Liste mit allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich bereiterklärt haben, diese Versichertengruppe zu den Bedingungen des Standard- bzw. Basistarifs zu behandeln.

Hierzu benötigen wir Ihre Unterstützung. Sollte bei Ihnen die Bereitschaft bestehen, den oben genannten Versichertenkreis zu den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu behandeln, würden wir uns über eine entsprechende Rückantwort freuen.

Rückantwort
(Bitte ausfüllen, unterschreiben und an die Rechtabteilung der KZVN senden)

 

Fortbildungsangebot der KZVN: Ihre Wünsche und Anregungen

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Hier geht es zum Online-Fragebogen