Anmeldung zum Mitgliederportal:
Mehr Sicherheit durch 2FA
Wir fahren unsere Sicherheitsstandards für das Log-in zum Mitgliederportal der KZVN-Website weiter hoch. Dabei ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zentrales Element.
Ist das Thema 2FA noch "Neuland" für Sie?
Dann sollten Sie unbedingt unsere ausführlichen Informationsmaterialien lesen bzw. anschauen.
Diese sind abrufbar unter dem Menüpunkt "Praxis/Telematik & IT"
IT-Sicherheitsrichtlinie
- für Zahnarztpraxen mit neuen Anforderungen -
Die KZBV hat die IT-Sicherheitsrichtlinie für Zahnarztpraxen aktualisiert, wobei der Fokus auf der Sensibilisierung und Schulung des Praxispersonals lieg. Lesen Sie mehr dazu im aktuellen NZB.
Sicherheitshinweis
Die KZV Niedersachsen schickt Ihnen keine E-Mails, die einen direkten Link zu Ihrem KZVN-Onlineportal -Login enthalten.
Es wird immer wieder versucht, über E-Mails mit gefälschtem Absender an vertrauliche Kundendaten von Unternehmen zu gelangen. Dies wird als Passwort-Fishing (kurz Phishing) bezeichnet. In den E-Mails wird unter Vortäuschung einer seriösen Herkunft (Banken, Sparkassen, Kreditkarten-Organisationen etc.) ein Link auf eine Website für einen Datenabgleich angeboten. Über diesen Link wird jedoch eine betrügerische Website aufgerufen, auf der man u.a. aufgefordert wird, Passwörter, PINs und TANs einzugeben.
Die KZV Niedersachsen wird Sie niemals per E-Mail auffordern, sensible personenbezogene Daten (wie z.B. Ihre Zahnarztnummer oder Ihr Passwort für das KZVN-Onlineportal) zur Überprüfung im Internet einzugeben.
Sollten Sie E-Mails mit dem Absender KZVN erhalten, die Sie auffordern, vertrauliche Daten beispielsweise zum Online-Login einzugeben, folgen Sie dieser Aufforderung nicht und informieren Sie uns bitte umgehend über das Kontaktformular auf unserer Website.
Rundschreiben 11/2025
Hinweis: Der Link zum Rundschreiben wird monatlich aktualisiert, so dass immer nur die aktuelle Ausgabe hier im Newsportal abrufbar ist. Alle Rundschreiben der KZVN sind im Mitgliederportal (Log-in erforderlich) eingestellt.
Young Professionals – Niederlassen in Niedersachsen
Der Weg in die Niederlassung ist eine spannende Herausforderung und sollte daher gut vorbereitet sein. Unter dem Menüpunkt "Young Professionals" stellen wir Ihnen nützliche Informationen rund um die Themen Studium, Berufseinstieg und Niederlassung sowie spannende Veranstaltungshinweise zur Verfügung.
NEU: Das Flächenland Niedersachsen bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine erfolgreiche Niederlassung. Wie diese aussehen kann und welche Vorteile eine Selbstständigkeit bietet, zeigen unsere Videos von drei Praxisgründungen.
KZVN-Fortbildungen 1. Halbjahr 2026
Ab Januar starten wir wieder mit einem abwechslungsreichen und interessanten Programm.
Neben unseren beliebten Abrechnungsseminaren in den Bereichen PAR, ZE, KFO und KCH haben wir auch einige Neuheiten dabei. Lesen Sie mehr in der Fortbildungsbroschüre, online abrufbar auf unserer Website
Die zahnärztliche Notfallbereitschaft hilft – wenn's wirklich dringend ist – Plakat zum Download abrufbar
Es handelt sich konkret um folgende Informationen:
- Informationen für Leistungserbringer: Versorgung militärischer Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (MedEvac)
- Informationen für militärische Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (MedEvac)
- Informationen für zivile Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (MedEvac).
Die Patienteninformationen stehen in deutscher, englischer und ukrainischer Sprachfassung im Mitgliederportal (Log-in erforderlich) unter dem Menüpunkt "Verträge" zur Verfügung.
Sprechen Sie oder ein Mitglied Ihres Praxisteams ukrainisch und/oder russisch?
Die nach PLZ sortierte, aktuelle Übersicht der der Zahnarztpraxen, in denen die Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte und/oder Mitglieder des Praxisteams ukrainisch und/oder russisch sprechen finden Sie unter "Zahnarztsuche"
Infos zur zahnmedizinischen Behandlung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine finden Sie auf einer Online-Sonderseite der KZBV.
Amalgamersatz
Ab 01.01.2025 darf Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht mehr verwendet werden. Als grundlegende Kassenleistung im Seitenzahnbereich ist stattdessen die Versorgung mit selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung der Versicherten möglich.
Einen Überblick zur Studienlage zu den selbstadhäsiven plastischen Füllungsmaterialien haben Prof. Roland Frankenberger, Prof. Reinhard Hickel, Prof. Gottfried Schmalz, Prof. Falk Schwendicke und Prof. Diana Wolff für die "Quintessenz Zahnmedizin" 9/24 (Amalgamersatz) zusammengefasst.
Welche Zahnfüllungen es gibt, dazu erfahren Sie mehr auf der Website der KZBV.
Weitere Informationen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften zum Amalgam-Verbot 2025 finden Sie auch auf der Website der DGZMK
Abfrage: Behandlungsbereitschaft Standard-/Basistarif
Grundsätzlich sind Vertragszahnärztinnen und -ärzte, außer im Notfall, nicht zur Behandlung von Privatversicherten im Standard-/Basistarif verpflichtet. Gemäß § 75 Abs. 3a SGB V haben die KZVen jedoch die zahnärztliche Versorgung von Standard-/Basistarif-Versicherten sicherzustellen. Dabei ist die Vergütung der zahnärztlichen Tarif-Leistungen für diese Versichertengruppe gesetzlich begrenzt auf den 2,0-fachen GOZ-Satz.
Um die Sicherstellung zu gewährleisten, führt die KZVN eine Liste mit allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich bereiterklärt haben, diese Versichertengruppe zu den Bedingungen des Standard- bzw. Basistarifs zu behandeln.
Hierzu benötigen wir Ihre Unterstützung. Sollte bei Ihnen die Bereitschaft bestehen, den oben genannten Versichertenkreis zu den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu behandeln, würden wir uns über eine entsprechende Rückantwort freuen.
Rückantwort
(Bitte ausfüllen, unterschreiben und an die Rechtabteilung der KZVN senden)
