Ambulante Zahnheilkunde in Bussen ist rechtlich nicht möglich und tatsächlich nicht notwendig
In einer Absichtserklärung hat die Firma „zahneins GmbH“ in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn „DB“ angekündigt, in angeblich unterversorgten Gebieten in Niedersachsen und Bayern Busse einsetzen zu wollen, in denen ambulante Zahnheilkunde betrieben wird.
Eine Einbindung von „Bussen“ in das GKV-System sieht die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) nicht vor. Daneben zeichnet sich nahezu jeder Planungs-bereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) durch eine Idealversorgung aus. Nach aktuellem Stand weisen die Planungsbereiche in Niedersachsen an keiner Stelle eine Unterversorgung auf; denn diese wäre erst bei einem Prozentsatz unterhalb von 50 % gegeben.
Die vollständige Presseinfo der KZVN vom 05.02.2019 lesen Sie hier.