Umfrage zur Nutzung des E-Rezeptes in Zahnarztpraxen

Das elektronische Rezept – oder kurz E-Rezept - wird zum 01. Januar 2024 bundesweit verpflichtend eingeführt. Es löst dann das bisherige Verfahren mit dem (rosa) Papierrezept (Muster 16) ab.

Alle Arzt- und Zahnarztpraxen müssen dann – auch um eine Reduzierung der Telematikpauschale zu vermeiden – in der Lage sein, das E-Rezept technisch zu bedienen.