Mitglieder-Login
Vertragszahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung
Juni 2022; Die Bedarfspläne wurden der Entwicklung angepasst und neu strukturiert. Die Planungsbereiche sind nunmehr Mittelbereiche und wurden auf Grundlage der Zuordnung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung geändert. Die Gemeinden bilden dabei die kleinste Organisationseinheit. Die Landkreis können nicht mehr als Mittelbereiche dienen, da ihre Größe in erheblichem Maße voneinander abweichen. Um auch weiterhin eine gleichmäßige Versorgung sicherstellen zu können, wurden Gemeinden dort zusammengefasst, wo es der Zielsetzung einer möglichst wohnortnahen Versorgung dient (§ 3 Absatz 2 Bedarfsplanungsrichtlinie Zahnärzte).
Aktuelle Übersichten (Stand 31.12.2021) gemäß § 99 SGB V über die