Die Vertreterversammlung der KZVN hat am 09.05.2026 die Förderrichtlinie zur Einrichtung eines Strukturfonds nach § 105 SGB V beschlossen.
Somit können ab dem 01.01.2027 Neuniederlassungen (Praxisgründungen und -übernahmen) sowie die Anstellung von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden in förderfähigen Gebieten finanziell gefördert werden.
Die förderfähigen Gebiete werden am 01.10.2026 auf dieser Seite bekannt gegeben.
Förderung von Niederlassung
Ein Antrag auf finanzielle Förderung der Niederlassung kann frühestens mit der Beantragung der Zulassung zum 01.01.2027 beim Zulassungsausschuss und spätestens drei Monate nach der Aufnahme der Tätigkeit gemäß der Niederlassungsmeldung gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte sowie Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, die eine Zulassung in einem förderfähigen Gebiet anstreben. Es können hierbei sowohl Praxisgründungen als auch Praxisübernahmen sowie Neuniederlassungen in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) gefördert werden. Die Förderhöhe ist dabei zum einen abhängig vom Grad der Förderfähigkeit des Gebiets der Niederlassung und zum anderen vom Umfang des Versorgungsauftrags:
• Voller Versorgungsauftrag in einem besonders förderfähigen Gebiet: 100.000 Euro
• Halber Versorgungsauftrag in einem besonders förderfähigen Gebiet: 50.000 Euro
• Voller Versorgungsauftrag in einem förderfähigen Gebiet: 50.000 Euro
• Halber Versorgungsauftrag in einem förderfähigen Gebiet: 25.000 Euro
Die Förderung ist an eine Bindungsfrist von 5 Jahre gekoppelt.
Auskünfte erteilt
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Förderung von Anstellungen
Ein Antrag auf finanzielle Förderung einer Anstellung kann frühestens zusammen mit der Stellung eines Antrags auf Anstellungsgenehmigung zum 01.01.2027 beim Zulassungsausschuss und spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit (maßgeblich für die Aufnahme der Tätigkeit ist im Falle einer Anstellung der im Beschluss über die Anstellungsgenehmigung ausgewiesene Anstellungsbeginn) gestellt werden.
Antragsberechtigt ist die vertragszahnärztliche Praxis, die eine Zahnärztin bzw. einen Zahnarzt oder eine Fachzahnärztin bzw. einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie in einem förderfähigen Gebiet anstellen möchte. Förderfähig sind Anstellungen von mehr als 10 Wochenstunden. Die Förderhöhe ist dabei zum einen abhängig vom Grad der Förderfähigkeit des Gebiets, in dem die Anstellung erfolgen soll, und zum anderen vom Umfang der Wochenstunden:
• Mehr als 30 Wochenstunden in einem besonders förderfähigen Gebiet: 1.000 Euro
• Über 10 bis 30 Wochenstunden in einem besonders förderfähigen Gebiet: 500 Euro
• Mehr als 30 Wochenstunden in einem förderfähigen Gebiet: 500 Euro
• Über 10 bis 30 Wochenstunden in einem förderfähigen Gebiet: 250 Euro
Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich für die Dauer von max. 5 Jahren.
Förderung der Famulaturen
Mit Einrichtung des Strukturfonds wird auch die finanzielle Förderung der zahnärztlichen Famulatur erhöht.
Vierwöchige Famulaturen werden ab dem 01.01.2027 mit 1.000 Euro und zweiwöchige Famulaturen mit 500 Euro gefördert, sofern diese nach der Bekanntgabe der neuen förderfähigen Gebiete am 01.10.2026 und vor Aufnahme der Famulatur beantragt werden.
Förderfähige Gebiete
Zur Ermittlung der förderfähigen Gebiete werden analog zur Berechnung der Versorgungsgrade in den zahnärztlichen und kieferorthopädischen Bedarfsplänen sogenannte Strukturfondsversorgungsgrade (SVG) gebildet. Hierbei werden jedoch bei den Zugelassenen die Arbeitszeitäquivalente aller Personen, die 62 Jahre oder älter sind, nicht berücksichtigt. Auf diese Weise sollen auch Förderungen in Gebieten möglich sein, für die in Zukunft ein besonderer zahnärztlicher Bedarf erwartet wird. Liegt der SVG eines Planungsbereichs unter 75,00 Prozent sind in diesem alle Einheits- bzw. Samtgemeinden, die ebenfalls einen SVG unter 75,00 Prozent aufweisen, förderfähig. Liegt der SVG in Einheits- bzw. Samtgemeinden eines solchen Planungsbereichs unter 50,00 Prozent, sind diese besonders förderfähig.
Die förderfähigen Gebiete werden hier im kommenden Oktober bekannt gegeben.
Anträge
Die Antragsformulare für die Förderung der Niederlassung und der Anstellung erfolgt im Oktober an dieser Stelle.
