Digitale Anwendungen

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung & Ersatzverfahren

Die elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) soll das herkömmliche, papiergebundene Verfahren der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern mithilfe des (ärztlichen) Musters 1 (zukünftig durch den Vordruck e01) ablösen. In Zukunft werden die Arbeitsunfähigkeitsdaten (AU-Daten) vom aus­stellenden Zahnarzt direkt an die Krankenkassen elektronisch übermittelt.

Ausführliche Informationen und ein Leitfaden für die Praxis finden Sie auf der Seite der KZBV.

Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren

Beim weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur speziell für die zahnärztliche Versorgung kommt dem Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) eine Schlüsselposition zu. Seit dem 1. Januar 2023 ist der Einsatz des EBZ für alle Zahnarztpraxen Pflicht. Die bisherige Antragstellung mit Papiervordrucken entfällt. Bei der Anwendung wurde großen Wert daraufgelegt, nicht allein Papierformulare zu digitalisieren, sondern die komplette Antragsstrecke so aufzustellen, dass spürbare Verbesserungen der Genehmigungs- und Dokumentationsprozesse realisiert werden und zugleich Bürokratie und kleinteilige Arbeitsschritte im Praxisalltag nach Möglichkeit reduziert werden.

Die rechtlichen Grundlagen, Hinweise zu den technischen Voraussetzungen für Praxen sowie eine Checkliste und weiterführende Informationen zum Start des EBZ finden Sie auf der Seite der KZBV.

E-Medikationsplan

Mit der Anwendung "Elektronischer Medikationsplan (eMP)" wurden die Inhalte des papiergebundenen Bundeseinheitlichen Medikationsplanes (BMP) auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) überführt. Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten kann ein elektronischer Medikationsplan auf der eGK gespeichert werden.

Einen Leitfaden zum Medikationsplan und ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der KZBV.

Elektronische Patientenakte

Seit dem 1. Januar 2021 erhalten gesetzlich Versicherte auf Antrag von ihrer jeweiligen Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA). Hierbei handelt es sich um eine für die gesetzlich Versicherten freiwillige Anwendung. Mit der ePA können wichtige Diagnose- und Behandlungsdaten interdisziplinär für die an der Behandlung beteiligten Zahnarzt- und Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und in Zukunft auch Einrichtungen weiterer Gesundheitsberufe verfügbar gemacht werden.

Umfangreichere Informationen sowie einen Leitfaden für die Praxis und Flyer für Patientinnen und Patienten zur elektronischen Patientenakte finden Sie auf der Seite der KZBV.

E-Rezept & Ersatzverfahren

Das E-Rezept ersetzt das Formular "Muster 16" für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung. Das E-Rezept wird, nachdem die Verordnungsdaten wie gewohnt in der Praxissoftware zusammengestellt und mit dem elektronischen Zahnarztausweis signiert worden sind, verschlüsselt auf einem zentralen Dienst in der Telematikinfrastruktur (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert.

Wichtige Informationen zur Einführung des E-Rezeptes (ab 01.01.2024 verpflichtend): Video mit Erläuterungen für Zahnarztpraxen. Kurz, knapp und informativ. Auf der KZBV-Website abrufbar.

Ausführliche Informationen, ein Erklärvideo und eine FAQ finden Sie auf der Seite der KZBV.

KIM

Bisherige Kommunikationskanäle wie Briefpost, Telefax oder E-Mail können die Sicherheit auf dem Transportweg an bestimmte Empfänger nicht leisten und sind aufgrund der personenbezogenen, medizinischen Daten für das Gesundheitswesen ungeeignet. KIM (Kommunikation im Medizinwesen) hingegen ist ein sicherer E-Mail-basierter Dienst der Telematikinfrastruktur, bei dem in einem geschlossenen Nutzerkreis Zahnärztinnen und Zahnärzte untereinander oder mit ihren Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, aber auch mit Angehörigen anderer Heilberufe sowie Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen Daten austauschen können.

Eine ausführliche Beschreibung, weitere Informationen und einen Leitfaden für die Praxis erhalten Sie auf der Seite der KZBV.

Komfortsignatur

Mit der Einführung der elektronischen Arzneimittelverordnung (E-Rezept) und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) steigt die Anzahl der Arbeitsprozesse, in denen Zahnärztinnen und Zahnärzte Signaturen mit ihrem E-Zahnarztausweis erzeugen müssen.

Die Signatur wird über das Praxisverwaltungssystem (PVS) in Kombination mit einem Kartenterminal ausgelöst. Um nicht für jedes einzelne Dokument den E-Zahnarztausweis in ein Kartenterminal stecken und die sechs- bis achtstellige PIN eingeben zu müssen, gibt es das Angebot der Komfortsignatur. Mit ihr kann der E-Zahnarztausweis für bis zu 24 Stunden für die Signatur von bis zu 250 Dokumenten aktiviert werden.

Mehr Informationen über die Komfortsignatur erhalten Sie auf der Seite der KZBV.

Notfalldatenmanagement

Die Patientin oder der Patient hat die Möglichkeit, sich für die Speicherung eines sogenannten Notfalldatensatzes auf der eGK zu entscheiden. Vorzugsweise erfolgt die persönliche Beratung und Erstanlage des Notfalldatensatzes auf der eGK durch die hausärztliche Praxis der Patientin oder des Patienten. Der Notfalldatensatz kann Ihnen in der Zahnarztpraxis in Notfallsituationen schnell und sicher Informationen geben, um einen ungünstigen Krankheits- oder Behandlungsverlauf abzuwenden.

Weitere Informationen und einen Leitfaden zum Notfalldatenmanagement finden Sie auf der Seite der KZBV.

Versichertenstammdatenmanagement

Der Begriff VSDM bezeichnet die Prüfung der auf der eGK enthaltenen Versichertenstammdaten auf Aktualität. Bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal muss die eGK in das Kartenterminal gesteckt werden. Anschließend wird überprüft, ob für diese eGK aktualisierte Daten vorliegen und diese bei Bedarf automatisch auf die eGK geschrieben. Erst dann werden die Daten von der eGK in das jeweilige Praxisverwaltungssystem eingelesen.

Ein Erklärvideo und weitere Informationen können Sie auf der Seite der KZBV einsehen.