Das BMG legt Höhe der Pauschalen für Praxis-TI fest - Monatliche Pauschalen anstelle getrennter Erstattungen für Betriebs- und Anschaffungskosten
Nachdem sich KZBV und GKV-Spitzenverband nicht auf die Höhe der monatlichen TI-Pauschalen einigen konnten, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kurz vor Fristende nunmehr entschieden.
Verfügt wurde per BMG-Bescheid, dass es demnächst anstelle getrennter Erstattungen für laufende monatliche Betriebskosten und einmalige Anschaffungskosten für Komponenten, Anwendungen und Dienste der TI in Zukunft ab 01.07.2023 nur noch eine einzige monatliche Pauschale geben wird.
Die Höhe der jeweiligen monatlichen Erstattung ergibt sich aus einer Berechnung für TI-Erstausstattung und Betriebskosten gemittelt über 5 Jahre sowie der Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte pro Praxisstandort. Berücksichtigt werden auch angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte mit mehr als 20 Wochenarbeitsstunden. Maßgeblich für die Berechnung der Pauschale ist die Größe der Vertragszahnarztpraxis am letzten Tag des jeweiligen Quartals.
BMG-Bescheid "Festlegung des Vereinbarungsinhalts durch das BMG gemäß § 378 SGB V vom 22.06.2023"
Weitere Informationen veröffentlichen wir im Juli-Rundschreiben.
(Stand: 28.06.2023)