Anstellung

Antrag einer angestellten Zahnärztin / eines angestellten Zahnarztes

Sofern Sie zukünftig eine Zahnärztin/einen Zahnarzt beschäftigen möchten, schicken Sie bitte die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise/Urkunden an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Niedersachsen.

Die erforderlichen Formulare haben wir für Sie unten bereitgestellt.

Sämtliche Anträge müssen grundsätzlich zum Abgabetermin vollständig eingereicht werden, ansonsten können sie nicht verhandelt werden.

Zum Abgabetermin ist einzureichen:

  • ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Seite 1+2 mit den entsprechenden Erklärungen)
  • der Auszug aus dem Zahnarztregister (wenn nicht in Niedersachsen eingetragen)
  • eine Bescheinigung über die bisherigen Tätigkeiten; bei Niederlassungen oder Anstellungen in anderen KZV-Bereichen ist diese bei der jeweiligen KZV anzufordern
  • ein unterschriebener Lebenslauf
  • das behördliche Führungszeugnis der Belegart „0“, bei längerem Aufenthalt im Ausland wird entweder ein europäisches oder zusätzlich ein nationales Führungszeugnis aus dem Ausland benötigt

Auskünfte erteilt

Geschäftsstelle für das Zulassungswesen

Tel.: 0511 8405-455
Fax: 0511 59 09 70 40

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag

9.00 bis 12.00 Uhr

und

13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag

9.00 bis 12.00 Uhr

 

Antrag einer angestellten Zahnärztin / eines angestellten Zahnarztes in einer Praxis

Antrag einer angestellten Zahnärztin / eines angestellten Zahnarztes in einem MVZ