Antrag auf Genehmigung einer angestellten Zahnärztin oder eines angestellten Zahnarztes
Sofern Sie zukünftig eine Zahnärztin/einen Zahnarzt beschäftigen möchten, schicken Sie bitte die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise/Urkunden an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Niedersachsen.
Die erforderlichen Formulare haben wir für Sie unten bereitgestellt.
Sämtliche Anträge müssen grundsätzlich zum Abgabetermin vollständig eingereicht werden, ansonsten können sie nicht verhandelt werden.
Zum Abgabetermin ist einzureichen:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Seite 1+2 mit den entsprechenden Erklärungen); bitte beachten Sie dazu auch die Erläuterungen zum Antragsformular
- der Auszug aus dem Zahnarztregister (wenn nicht in Niedersachsen eingetragen)
- eine Bescheinigung über die bisherigen Tätigkeiten; bei Niederlassungen oder Anstellungen in anderen KZV-Bereichen ist diese bei der jeweiligen KZV anzufordern
- ein unterschriebener Lebenslauf
- eine aktuelle Bescheinigung (max. drei Monate alt) der anstellenden Praxis über das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes gem. § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); diese ist beim Versicherer anzufordern
- das behördliche Führungszeugnis der Belegart „O“; bei längerem Aufenthalt im Ausland wird entweder ein europäisches oder zusätzlich ein nationales Führungszeugnis aus dem Ausland - ins Deutsche übersetzt und beglaubigt - benötigt