Bekanntmachungen der KZVN
Laut § 24 der Satzung der KZVN erfolgen Bekanntmachungen der KZVN grundsätzlich im elektronischen Mittgliederrundschreiben der KZVN oder im Mitgliederportal der KZVN unter dem Menüpunkt "Bekanntmachungen".
Auf Anforderung kann der Text der Bekanntmachung in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Servicehotline Vertragsfragen.
Im Falle einer öffentlichen Zustellung an ein KZVN-Mitglied ist das zuzustellende Schriftstück am Schwarzen Brett im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes der KZVN für die Dauer von zwei Wochen auszuhängen und ein Auszug desselben im elektronischen Mitteilungsblatt der KZVN zu veröffentlichen.