Über unsere Organisation

Unsere Organisation

Adresse:

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN)
Zeißstraße 11
30519 Hannover

Postfach 810364, 30503 Hannover

Telefon:

Tel.: 0511 8405-0
Fax: 0511 8405-300

Durchwahlnummern der einzelnen Mitarbeitenden können Sie dem Telefonverzeichnis (pdf-Datei) entnehmen.

E-Mail:
info(at)kzvn.de

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Aufgaben und Mitglieder

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) mit Sitz in Hannover ist eine Einrichtung der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung. Die KZVN wird als Selbstverwaltungskörperschaft von Vertragszahnärztinnen und - ärzten finanziert.

Lesen Sie hier mehr über ihre Aufgaben und Mitglieder.

Die KZVN stellt die zahnmedizinische Versorgung für die etwa 7,2 Millionen gesetzlich versicherten Menschen in Niedersachsen sicher. Die KZVN ist eine Einrichtung der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung und erfüllt die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsichtsbehörde der KZVN das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Mitglieder der KZVN alle Zahnärztinnen und Zahnärzte in Niedersachsen, die eine Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung in eigener Niederlassung oder als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt in einer niedersächsischen Praxis mit mindestens zehn Stunden wöchentlich tätig sind. Derzeit sind das rund 5.800 freiberuflich tätige Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte, davon ca. 1.700 angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Die zahnärztliche Behandlung und Versorgung von Patienten der gesetzlichen Krankenkassen darf nur von Zahnärztinnen und Zahnärzten  übernommen werden, die Mitglieder einer KZV sind.

Was macht die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen?

  • Sicherstellung der ambulanten vertragszahnärztlichen Versorgung in Niedersachsen
  • Vertretung der Rechte und Interessen der Mitglieder
  • Organisation und Sicherstellung der zahnärztlichen Notfallbereitschaft
  • Abrechnung der ambulant erbrachten vertragszahnärztlichen Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen
  • Sicherstellung einer angemessenen Vergütung der an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte
  • Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und -verbänden
  • Errichtung von Ausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung der Zahnärzte und der gesetzlichen Krankenkassen
  • Führung der Geschäfte der Zulassungsausschüsse
  • Honorarverteilung
  • Qualitätssicherung in der vertragszahnärztlichen Versorgung
  • Beratung der Mitglieder in für die Praxis und die Praxisführung relevanten Belangen

Die KZVN versteht sich als Dienstleister für ihre Mitglieder, übt darüber hinaus hoheitliche Aufgaben aus und führt ein Dienstsiegel. Als Berufsvertretung setzt sie sich in Land und Bund für die freie Zahnarztwahl der Bürgerinnen und Bürger ein, für eine flexible wohnortnahe Versorgung, für die Therapiefreiheit in der zahnärztlichen Behandlung, für eine Entbürokratisierung der zahnmedizinischen Berufsausübung und für die Stärkung des Prinzips der Selbstverwaltung.

 

Qualifikation

  • Entwicklung, Organisation und Umsetzung von Qualifikationsmaßnahmen für die Zahnärzteschaft zu Fragen der vertragszahnärztlichen Versorgung.

 

Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (§ 81a SGB V)

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) ist der § 81a in das SGB V aufgenommen worden. Danach sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verpflichtet, Hinweisen auf Vorwürfe der Falschabrechnung nachzugehen.
Die KZV Niedersachsen hat dieser gesetzlichen Verpflichtung folgend als organisatorische Einheit eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Ansprechpartnerin ist Frau Kols, die Sie unter Telefonnummer 0511 8405-235 erreichen können.

Leitgedanke öffentlich rechtlicher Selbstverwaltungen ist die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben in gesetzlich geregelten Strukturen durch organisierte und verfasste Berufsstände. In der Regel sind dies Aufgaben, die wegen ihrer Besonderheit staatlichem Handeln traditionell nicht innewohnen, aber wegen ihrer Bedeutung für das Gemeinwohl der Aufsicht des Staates unterliegen.
Jeweils für 6 Jahre gewählte Zahnärztinnen und Zahnärzte bilden die höchsten Gremien der KZVN: Vertreterversammlung und hauptamtlicher Vorstand.

Verwaltung der KZVN

Die Verwaltung gliedert sich in nachfolgende Einheiten: Die Abteilungen Recht, Zulassung, Abrechnung, Honorar, Finanzen, Telematik und Digitalisierung, IT und Verwaltung sowie die Stabsstellen des Vorstands. Zusätzlich ist im Hause der KZVN auch die fachlich unabhängige Prüfungsstelle für die Wirtschaftlichkeitsprüfung untergebracht.

Die Zahl der Beschäftigten beträgt derzeit etwa 200.

Organigramm der KZVN