Zulassung

Antragsformulare erhalten Sie im öffentlichen Bereich auf der Internetseite der KZVN oder von der Geschäftsstelle.

Sämtliche Anträge müssen grundsätzlich zum Abgabetermin vollständig eingereicht werden, ansonsten können sie nicht verhandelt werden.

Zulassung als Zahnärztin oder als Zahnarzt

Zum Abgabetermin ist einzureichen:

  • ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Seite 1+2 mit den entsprechenden Erklärungen)
  • der Auszug aus dem Zahnarztregister (wenn nicht in Niedersachsen eingetragen)
  • eine Bescheinigung über die bisherigen Tätigkeiten; bei Niederlassungen oder Anstellungen in anderen KZV-Bereichen ist diese bei der jeweiligen KZV anzufordern
  • ein unterschriebener Lebenslauf
  • das behördliche Führungszeugnis der Belegart „0“, bei längerem Aufenthalt im Ausland wird entweder ein europäisches oder zusätzlich ein nationales Führungszeugnis aus dem Ausland benötigt

Auskünfte erteilt

Geschäftsstelle für das Zulassungswesen

Tel.: 0511 8405-455
Fax: 0511 59 09 70 40

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag

9.00 bis 12.00 Uhr

und

13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag

9.00 bis 12.00 Uhr

Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

Zum Abgabetermin ist einzureichen:

  • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
  • alle im Antragsformular genannten Unterlagen
  • insbesondere: der Gesellschaftsvertrag, bei einer GmbH der aktuelle Handelsregisterauszug der Trägergesellschaft, die aktuelle Gesellschafterliste, eine selbstschuldnerische Bürgschaft

Müssen die vollständigen Unterlagen und Angaben nachgebessert werden und kann deren Prüfung aufgrund des Umfangs nicht rechtzeitig vor dem Sitzungstermin abgeschlossen werden, kann der Zulassungsausschuss über den Antrag nicht entscheiden.

Der Antrag wird vertagt und in der nächsten Sitzung verhandelt.

Gemeinsame Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

Zum Abgabetermin ist einzureichen bei:

Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaft

  • formloser Antrag auf Genehmigung einer Berufsausübungsgemeinschaft zwischen ... (Angabe der Gesellschafter) ab ... (Datum des Beginns der Berufsausübungsgemeinschaft)
  • der schriftliche Gesellschaftsvertrag von allen Partnerinnen und Partnern der BAG
    unterschrieben

Folgende Regelungen müssen u.a. getroffen sein:
Beteiligung am Vermögen der Praxis (nach Kennenlernzeit), Beteiligung am Gesamtgewinn und -verlust der Praxis, Freiberuflichkeit muss gewährleistet bleiben

Fortführung einer bereits bestehenden Berufsausübungsgemeinschaft

  • formloser Antrag auf Genehmigung der Fortführung einer Berufsausübungsgemeinschaft zwischen ... (Angabe der Gesellschafter, die die Berufsausübungsgemeinschaft fortführen) ab ... (Datum der Fortführung)
  • der aktuelle Gesellschaftsvertrag der bereits bestehenden BAG mit einer Regelung, nach der die BAG bei Ausscheiden oder Aufnahme einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters fortgeführt wird
  • eine Änderungsvereinbarung der neuen Gesellschafterinnen oder Gesellschafter über die Vermögensbeteiligung sowie Gewinn- und Verlustbeteiligung

Verlegung

Die Zulassung wird für einen konkreten Niederlassungssitz erteilt. Die Verlegung ist erst möglich, wenn der Zulassungsausschuss diesem Antrag stattgegeben hat.

Zum Abgabetermin ist einzureichen:

  • formloser Antrag auf Verlegung von … (Ort der bisherigen Zulassung) nach … (zukünftiger Sitz) zum … (Datum der Verlegung (nur für die Zukunft möglich))

Ruhen

Das Ruhen der vertragszahnärztlichen Zulassung muss vom Zulassungsausschuss genehmigt werden und kann immer erst ab dem Tag nach der Sitzung des Zulassungsausschusses beginnen.

Der Antrag auf Ruhen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ist formlos mit Beginndatum und Grund einzureichen.

Ausgelagerte Praxisräume

Die Anzeige zu ausgelagerten Praxisräumen finden Sie hier.