Gemeinsame Gutachtervereinbarung seit 01.07.2017
Zum 01.07.2017 ist eine neue gemeinsame Gutachtervereinbarung der GKV-Verbände in Niedersachsen und der KZV Niedersachsen in Kraft getreten. Mit diesem Vertrag ist eine Zusammenführung der in Niedersachsen bisher unterschiedlichen Gutachterverfahren und Gutachterlisten mit Wirkung zum 01.07.2017 verbunden.
Die zahnmedizinische Begutachtung richtet sich ab dem 01.07.2017 einheitlich nach den Regelungen zum Gutachterverfahren des Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) und wird ergänzt um Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätssicherung.
- BMV-Z/Anlage 4: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei der kieferorthopädischen Behandlung
(Zuletzt geändert 21.12.2021; gültig ab 01.01.2022)
- BMV-Z/Anlage 5: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei der systematischen Behandlung von Parodontopathien
(Zuletzt geändert 21.12.2021; gültig ab 01.01.2022)
- BMV-Z/Anlage 6: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen
(Zuletzt geändert 21.12.2021; gültig ab 01.01.2022)
- BMV-Z/Anlage 7: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei implantologischen Leistungen
(Zuletzt geändert 22.02.2023; gültig ab 01.02.2023)
Auskünfte erteilt
Weitere Informationen
Rechtliches
Regelungen zum Gutachterverfahren finden sich in unterschiedlichen Regelwerken. Zu nennen sind hier beispielsweise das Sozialgesetzbuch (SGB V) und der Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z).
Sozialgesetzbuch V
- § 136a Abs. 4 SGB V: Gewährleistung bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen
- BMV-Z/Anlage 13: Beschluss des Bundesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung vom 13.12.1993 zur Gewährleistung bei Füllungen und Zahnersatz
Vertragsmappe
Regelungen zum Gutachterverfahren (Log-in erforderlich)
Richtlinien des G-BA
Hier finden Sie die relevanten Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für Ihre gutachterliche Tätigkeit:
- Die Richtlinie des G-BA für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (Zahnersatz-Richtlinie)
- Die Richtlinie des G-BA zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen für die Festzuschüsse nach §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind (Festzuschuss-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die Regelversorgungsleistungen entfallenden Beträge nach § 56 Abs. 4 SGB V.
- Die Richtlinie des G-BA zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie).
- Die Richtlinie des G-BA für die kieferorthopädische Behandlung (KFO-Richtlinie)
Broschüren der KZBV
Vertragszahnärztliches Gutachterwesen
Information für Bewerber: Gutachter in der vertragszahnärztlichen Versorgung
Hintergründe zum Gutachterwesen
Allgemeine Aufklärung der KZBV zum Thema Gutachten.
Leitfäden für Gutachterinnen und Gutachter
Mit den Leitfäden stellt die KZBV den Gutachterinnen und Gutachtern in der vertragszahnärztlichen Versorgung Arbeitshilfen zur Verfügung. Die Leitfäden geben einen Überblick über die aktuellen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätze und die formalen Anforderungen an ein Gutachten.
Zu den Leitfäden der KZBV.