Erfassungsbogen für Fortbildungen
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Rechtliches zu Fortbildungen nach § 95d SGB V
Der Nachweisbogen ist unbedingt pünktlich einzureichen, auch wenn Sie aufgrund der Corona-Krise nicht die erforderlichen 125 Punkte (inkl. 50 Punkte Selbststudium) erreichen können. Für nähere Einzelheiten nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.