Fortbildungsnachweise

Erfassungsbogen für Fortbildungen

Rechtliches zu Fortbildungen nach § 95d SGB V

Der Nachweisbogen ist unbedingt pünktlich einzureichen, auch wenn Sie aufgrund der Corona-Krise nicht die erforderlichen 125 Punkte (inkl. 50 Punkte Selbststudium) erreichen können.  Für nähere Einzelheiten nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Auskünfte zu Fortbildungsnachweise erteilt

Zulassung

Tel.: 0511 8405-322