Leitfaden Datenschutz
Am 25.05.2018 trat die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft
Die Sicherheit der Daten von Patientinnen und Patienten ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte von jeher ein hohes Gut. Diese Daten müssen nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) besonders geschützt werden.
Häufigste Datenschutzfragen im Gesundheitsbereich
Die nds. Datenschutzaufsichtsbehörde hat auf ihrer Homepage eine Positionierung zu den relevantesten datenschutzrechtlichen Fragen im Gesundheitsbereich veröffentlicht. Dort finden Leistungserbringende unter anderem Antworten auf folgende Fragen:
- Müssen Patientinnen und Patienten vor jeder Behandlung eine "Datenschutzerklärung" abgeben?
- Wann muss ich eine Datenschutzbeauftragte bzw. einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen?
- In welchen Fällen muss ein Auftragsvereinbarungsvertrag geschlossen werden?
- Was ist bei einer Praxisübergabe zu beachten?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie unter FAQ DSGVO 3.0 im Gesundheitsbereich
Musterformulare & Checklisten
Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) stellt auf ihrer Homepage ausführliche Informationen und Arbeitsmaterialien (Musterverträge/Ceckliste) zur Bewältigung des DSGVO-Alltags zur Verfügung.
Ausformulierte Musterauftragsverarbeitungsverträge, datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen, Verpflichtungserklärungen für die eigenen Beschäftigten und last but not least Beispiele für Einträge in das VVT sind hier zu nennen. Gerne verweisen wir an dieser Stelle auf die Webseite der ZKN.
IT-Sicherheitsrichtline
Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) stellt auf ihrer Homepage ausführliche Informationen und Arbeitsmaterialien (Musterverträge/Ceckliste) zur Bewältigung des DSGVO-Alltags zur Verfügung.
Ausformulierte Musterauftragsverarbeitungsverträge, datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen, Verpflichtungserklärungen für die eigenen Beschäftigten und last but not least Beispiele für Einträge in das VVT sind hier zu nennen. Gerne verweisen wir an dieser Stelle auf die Webseite der ZKN.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Die DSGVO schreibt die Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) vor.
Wie ein Eintrag in das VVT aussehen kann, finden Sie hier.
Rechtlicher Hinweis
Die im Mitgliederportal der KZVN veröffentlichten Informationen und Hinweise zum Thema DSGVO können eine individuelle Rechtsberatung oder ein Rücksprache mit der nds. Datenschutzaufsichtsbehörde nicht ersetzen. Daher übernimmt die KZVN keine Haftung.
Datenschutzverletzungen
Datenschutzverletzungen in der Zahnarztpraxis sind ausschließlich der nds. Datenschutzaufsichtsbehörde anzuzeigen. Bitte dafür das "Meldeformular für Datenpannen" nutzen.
Prinzenstr. 5
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4500
Fax: 0511/120-4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Meldung DSB
Die Kontaktdaten Ihrer Datenschutzbeauftragten/Ihres Datenschutzbeauftragten (DSB) sind direkt der Aufsichtsbehörde zu melden.