Famulatur

Finanzielle Förderung der Famulatur in strukturschwachen Regionen in Niedersachsen

Mit Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (ZApprO) sind Studierende der Zahnmedizin seit dem Wintersemester 2021/2022 dazu verpflichtet, vor der Z-3-Prüfung zwischen ihrem fünften und zehnten Semester eine Famulatur in einer Zahnarztpraxis im Rahmen der „Berufsfelderkundung“ zu absolvieren.

Die KZVN unterstützt Studierende der Zahnmedizin gemeinsam mit der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) mit einer finanziellen Förderung in Höhe von 200,00 Euro pro Woche (insgesamt 800,00 Euro für eine vierwöchige, ganztägig Famulatur) bei ihrer Famulatur, sofern diese in einer Praxis in einer Region mit einem Versorgungsgrad unter 75 Prozent in Niedersachsen absolviert wird. Auch die Förderung zweier Famulaturen mit einer Dauer von jeweils zwei Wochen ist möglich.

Auskünfte erteilt

Magnus Herrmann

Tel.: 0511 8405-137

Zahnarzthelfer-im-Gespraech

Beantragung und Auszahlung

Für die Beantragung der Förderung müssen die Studierenden der KZVN den vollständig ausgefüllten Antrag sowie eine gültige Immatrikulationsbescheinigung vor dem Beginn der Famulatur einreichen.

Die Förderung ist auf insgesamt 50 Famulanten begrenzt. Die Anträge werden nach dem Datum des Eingangs bewilligt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt rückwirkend nach dem Abschluss der Famulatur. Hierzu ist unbedingt von den Studierenden im Anschluss an ihre Famulatur das von der Praxisinhaberin bzw. dem Praxisinhaber ausgestellte Zeugnis einzureichen.

Unabhängig von der finanziellen Förderung der Famulatur können sich Studierende auch auf der Plattform „dentoffert“ der ZKN über Zahnarztpraxen in Niedersachsen, die eine Famulatur anbieten, informieren.