Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren ist eines der zentralen Projekte zum Bürokratieabbau.
Ziel des EBZ ist es, die Einreichung und Genehmigung bzw. Zuschussfestsetzung von genehmigungspflichtigen Anträgen für die Bereiche KBR, PAR, ZE und KFO zwischen Praxen und Krankenkassen schneller, sicherer und unbürokratischer abzuwickeln. Das Verfahren selbst ist keine Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI), nutzt aber den sicheren Übertragungsweg über KIM.
Notwendige Komponenten:
- freigeschalteter und aktivierter eZahnarztausweis/eHBA
- Anbindung an den KIM-Fachdienst
- Softwareupdates des Praxisverwaltungssystems
Das EBZ soll im „Echtbetrieb“ zum 01.07.2022 an den Start gehen. Vorgeschaltet ist aktuell eine Pilotphase zur Erprobung mit ausgewählten Praxen.
Auskünfte erteilt
EBZ: Bestellen & Teilnehmen
EBZ-Module bestellen/Teilnahme am Verfahren
Ab 01.07.2022 sollen zu genehmigende Behandlungspläne auf digitalem Weg an die Kassen übermittelt werden.
Mehr Infos dazu im Schreiben der KZBV vom 25.05.2022 inkl. Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3
Rechtliche Grundlage
BMV-Z: Anlage 15
Grundsatzvereinbarung über ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Leistungsanträge nach den BEMA-Teilen 2 bis 5 gemäß § 87 Abs. 1 Satz 8 SGB V zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband
In der Fassung vom 18.12.2019, Datum des Inkrafttretens: 01.04.2021
Zuletzt geändert am 10.10.2022, mit Wirkung ab dem 11.10.2022
FAQ
Erste Informationen rund um das "EBZ" finden Sie in der FAQ der KZBV.
Diese wird laufend aktualisiert und fortgeschrieben. (Stand: 07/2022)