Zulassung zur Vertragszahnärztin bzw. zum Vertragszahnarzt in Niedersachsen
Um sich an einem Vertragszahnarztsitz selbstständig niederlassen zu können, benötigen Sie eine Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit. Voraussetzung für die Zulassung als Vertragszahnärztin bzw. als Vertragszahnarzt ist die Eintragung im Zahnarztregister. Hierzu sind der Registerstelle der KZVN folgende Unterlagen im Original oder als amtlich beglaubigte Abschrift einzureichen:
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- Antragsformular
- Lückenlose Aufstellung über Ihre zahnärztliche Tätigkeit nach der Approbation einschließlich der entsprechenden Nachweise (siehe Anlage 1 des Antrags auf Eintragung des Zahnarztregisters)
- Geburtsurkunde
- Approbationsurkunde
Die Zulassung selbst muss schriftlich beantragt werden. Hierzu sind der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Niedersachsen folgenden Unterlagen einzureichen:
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- Antragsformular (bitte Erläuterungen zum Antrag beachten)
- Auszug aus dem Zahnarztregister
- Bescheinigung über die bisherigen Tätigkeiten
- Unterschriebener Lebenslauf
- Führungszeugnis
- Versicherungsbescheinigung (Berufshaftpflicht)
Der Zulassungsausschuss tagt alle sechs bis acht Wochen und entscheidet bei der Erfüllung der Voraussetzungen über den Antrag. Die Unterlagen sind vollständig bis zum Abgabetermin einzureichen. Die Abgabe- und Sitzungstermine finden Sie hier.
Eine verzögerte oder unvollständige Abgabe kann dazu führen, dass über Ihren Antrag erst in einer späteren Sitzung entschieden werden kann.
Ausführlichere Informationen zum Thema Zulassung sowie das Antragsformular finden Sie hier.
Dokumente:
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- Checkliste – Beantragung der Zulassung