Praxisaufgabe

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie Ihre Praxis aufgeben und auf die Zulassung verzichten möchten.

Der Verzicht auf die Zulassung kann nur mit dem Ende des auf den Zugang der Verzichtserklärung folgenden Quartals erfolgen. Diese Frist kann verkürzt werden, wenn der Vertragszahnarzt nachweist, dass für ihn die weitere Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit für die gesamte Dauer dieser Frist unzumutbar ist.

Antrag

Link zum Portal

Fristen

Keine

Gebühren

Keine

Auskünfte erteilt

Geschäftsstelle für das Zulassungswesen

Tel.: 0511 8405-455
Fax: 0511 59 09 70 40

Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 15:00 Uhr