Hier finden Sie Informationen, wenn Sie Ihre Praxis aufgeben und auf die Zulassung verzichten möchten.
Der Verzicht auf die Zulassung kann nur mit dem Ende des auf den Zugang der Verzichtserklärung folgenden Quartals erfolgen. Diese Frist kann verkürzt werden, wenn der Vertragszahnarzt nachweist, dass für ihn die weitere Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit für die gesamte Dauer dieser Frist unzumutbar ist.
Antrag
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Fristen
Keine
Gebühren
Keine