Niederlassungsberatung

Bei der eigenen Niederlassung gibt es viele Faktoren zu beachten. Ein paar davon haben wir Ihnen nachfolgend und in unserer Checkliste im Download-Bereich zusammengestellt.

Praxisform

Vor Beginn Ihrer Tätigkeit stellt sich die Frage der richtigen Praxisform. Unter der Kategorie „Praxisformen“ haben wir Ihnen eine Übersicht der möglichen Formen aufgelistet.

Praxisstandort

Bei der Wahl des Standorts der Praxis sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu zählen u. a.

  • demografische und wirtschaftliche Faktoren, z. B. Einwohnerzahl, Altersstruktur, Kaufkraft
  • infrastrukturelle Faktoren: Erreichbarkeit der Praxis, ÖPNV-Anbindung und Parkmöglichkeiten, Versorgung mit Kindertagesstätten, Schulen und Freizeitangeboten
  • zahnärztliche Versorgung vor Ort (Zahnarztdichte): Einen Überblick über die zahnärztliche Versorgung bieten der Bedarfsplan sowie die Liste der Gemeinden mit einem Versorgungsgrad von unter 75 Prozent. Bitte beachten Sie, dass beide Dokumente jährlich im Juni aktualisiert werden
Links zu sehen ein Zahn in Blau gehalten mit einer vernetzten Struktur auf dem Zahn. Rechts daneben in Blau "Young Professionals", darüber in grün "Vernetzt Informiert Inspiriert".

Auskünfte erteilt

Magnus Herrmann

Tel.: 0511 8405-137

E-Mail: herrmann@kzvn.de

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Praxisgründung oder -übernahme

Eng mit der Frage nach dem Praxisstandort ist auch die Frage nach einer Praxisneugründung oder einer Praxisübernahme verknüpft. Nachfolgend finden Sie eine einfache Gegenüberstellung beider Varianten.

Neugründung

  • Gründung einer eigenen Praxis nach eigenen Vorstellungen
  • Eigene Erfahrungen von Anfang an in der eigenen Praxis sammeln
  • Suche nach Räumlichkeiten und Equipment (Aufbauphase)
  • Personalakquise
  • Werbung erforderlich

Übernahme

  • Übernahme einer bestehenden Praxis und ihrer Strukturen
  • Möglichkeit von der langjährigen Erfahrung der Vorgängerin bzw. des Vorgängers zu lernen
  • Übernahme von Räumlichkeiten und Equipment (Start ab der ersten Sekunde)
  • Möglichkeit der Übernahme von Praxispersonal
  • Hoher Bekanntheitsgrad bei Patientinnen und Patienten

Auf der Plattform dentoffert.de der Zahnärztekammern Nordrhein und Niedersachsen können Sie Praxisangebote in Niedersachsen finden.

Es lohnt sich, sowohl für die Neugründung als auch die Übernahme bei den jeweiligen Gemeinden hinsichtlich bestehender Fördermöglichkeiten anzufragen.

Zulassung zur Vertragszahnärztin bzw. zum Vertragszahnarzt in Niedersachsen

Um sich an einem Vertragszahnarztsitz selbstständig niederlassen zu können, benötigen Sie eine Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit. Voraussetzung für die Zulassung als Vertragszahnärztin bzw. als Vertragszahnarzt ist die Eintragung im Zahnarztregister. Hierzu sind der Registerstelle der KZVN folgende Unterlagen im Original oder als amtlich beglaubigte Abschrift einzureichen:

    • Antragsformular
    • Lückenlose Aufstellung über Ihre zahnärztliche Tätigkeit nach der Approbation einschließlich der entsprechenden Nachweise (siehe Anlage 1 des Antrags auf Eintragung des Zahnarztregisters)
    • Geburtsurkunde
    • Approbationsurkunde

Die Zulassung selbst muss schriftlich beantragt werden. Hierzu sind der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Niedersachsen folgenden Unterlagen einzureichen:

    • Antragsformular (bitte Erläuterungen zum Antrag beachten)
    • Auszug aus dem Zahnarztregister
    • Bescheinigung über die bisherigen Tätigkeiten
    • Unterschriebener Lebenslauf
    • Führungszeugnis
    • Versicherungsbescheinigung (Berufshaftpflicht)

Der Zulassungsausschuss tagt alle sechs bis acht Wochen und entscheidet bei der Erfüllung der Voraussetzungen über den Antrag. Die Unterlagen sind vollständig bis zum Abgabetermin einzureichen. Die Abgabe- und Sitzungstermine finden Sie hier.

Eine verzögerte oder unvollständige Abgabe kann dazu führen, dass über Ihren Antrag erst in einer späteren Sitzung entschieden werden kann.

Ausführlichere Informationen zum Thema Zulassung sowie das Antragsformular finden Sie hier.

Fragen rundum das Thema Zulassung beantworten Ihnen auch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Zulassungswesen (Tel. 0511 8405-455 oder per E-Mail an zulassung@kzvn.de).

Kontakt zur KZVN

Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Checkliste für die Niederlassung

Hier finden Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zur Niederlassung und Übersicht zu möglichen Ansprechpersonen bzw. zuständigen Organisationen.

Checkliste Niederlassung

Checkliste – Beantragung der Zulassung