
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der Kritik
- VV beschließt Strukturfonds zur Sicherstellung der Versorgung
Der Regierungsentwurf der Koalition zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit seinen teilweise existenzbedrohenden Sparvorschlägen war Anlass genug für die 44 angereisten Mitglieder der KZVN-Vertreterversammlung, sich am 09. Mai in Hannover mit den Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung und auf die wirtschaftliche Situation für die Praxen zu befassen und entsprechende Beschlüsse zu formulieren. Im Juli/August NZB werden wir ausführlich über alle Tagesordnungspunkte dieser VV berichten. Hier soll nur ein kurzer Überblick gegeben werden.
In seinem Bericht legte der KZVN-Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Hadenfeldt einen Schwerpunkt auf den Gesetzentwurf der Koalition, die den Systembeteiligten im ersten Durchgang nur eine dreitägige Frist zur Stellungnahme eingeräumt hatte.

Zwar seien Beitragsanhebungen in der GKV weder den Versicherten, noch den Arbeitgebern zuzumuten, so Dr. Hadenfeldt, aber Ausgabenkürzungen dürften nicht zu Lasten derer gehen, die weder die Kostentreiber im System seien, noch die wahren Probleme zu verantworten hätten. Wer einer „einnahmeorientierten Ausgabenpolitik“ das Wort rede, verkenne allerdings die Folgen für die Sicherstellung der Patientenversorgung und das ganze System. Diese Folgen wurden durch die Delegierten diskutiert. In ihren Beschlüssen lehnte die VV insbesondere die Wiedereinführung einer strikten Budgetierung und die zusätzliche und basiswirksame Vergütungsabsenkung um je 1 % für die Jahre 2027 bis 2029 ab. Der Vorstand der KZVN wurde aufgefordert, sich auf Bundesebene u. a. für eine ersatzlose Streichung der Neuregelungen für die Kieferorthopädie einzusetzen, denn die geplante Regelung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sieht vor, dass kieferorthopädische Behandlungen künftig ausschließlich von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit der Zusatzqualifikation „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ erbracht werden dürfen. Diese Regelung würde für viele Praxen mit kieferorthopädischem Schwerpunkt existenzbedrohend sein, so Dr. Hadenfeldt.
Der Vorstandsvorsitzende stellte ein Leitbild vor, das sich mit der Haltung und den Werten der KZVN nach innen und außen beschäftigt und eine verbindliche Orientierung für Entscheidungen und langfristige Zielsetzung zum Inhalt hat.
Zum aktuellen Stand der Vergütungsverhandlungen gab er Einblicke in problematische Verhandlungen mit den Primärkassen, für deren Verlauf er Fairness, Ehrlichkeit und Transparenz einforderte. Andernfalls werde man das Schiedsamt anrufen müssen.

In der Bildung eines Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a Satz 6 SGB V und dem Erlass der Strukturfonds-Förderrichtlinie der KZVN lag ein weiterer Schwerpunkt dieser VV. Der Vorstand und insbesondere Silke Lange, Mitglied im Vorstand der KZVN, unterstützten und begründeten die Bildung eines Fonds zur finanziellen Förderung niederlassungswilliger Kolleginnen und Kollegen mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand bei gleichzeitiger Verbesserung gesundheitspolitischer Positionen der Zahnärzteschaft. Nach einer kontroversen aber zugleich sachorientiert geführten Diskussion, die unterschiedliche Einschätzungen zwischen den Gruppen deutlich werden ließ, wurde die Bildung des Strukturfonds mit Mehrheit beschlossen.

Über den Verlauf der VV sowie deren weitere Tagesordnungspunkte werden wir im Juli/August NZB ausführlich berichten. Alle Beschlüsse der VV können Sie in vollem Wortlaut in Kürze auf der Homepage der KZVN einsehen.
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