Im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung hat die 50-köpfige Vertreterversammlung (VV) der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) am 14. Januar 2023 ihren
dreiköpfigen Vorstand für die Legislaturperiode 2023 bis 2028 gewählt.
Zahnarzt Dr. Jürgen Hadenfeldt aus Bovenden, der bereits in der vorangegangenen
Legislaturperiode das Amt des Stellv. Vorsitzender der KZVN bekleidet, wurde von den
Vertreterinnen und Vertretern der niedersächsischen Kollegenschaft zum neuen Vorsitzenden
des Vorstandes der KZVN gewählt. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden wählten die
Delegierten Zahnarzt Dr. Carsten Vollmer aus Osnabrück, und als Mitglied im Vorstand wird
zukünftig Zahnärztin Silke Lange aus Oldenburg die Geschicke der KZVN im Vorstand
mitbestimmen.
Den Vorsitz der Vertreterversammlung wird erneut Dr. Ulrich Obermeyer aus Hagen führen.
Als Stellvertreter wurde Dr. Axel Wiesner aus Hanstedt/Nordheide gewählt. Dr. Stefan Liepe
aus Hannover wurde erneut in seinem Amt als Stellvertreter für die neue Legislaturperiode
bestätigt.
In seiner Einführungsrede ging Dr. Jürgen Hadenfeldt auf aktuelle Probleme ein: “Den
Herausforderungen nach Wiedereinführung der strikten Budgetierung werden wir uns stellen.
Praxen erwarten Rechts- und Planungssicherheit, um auch in Zukunft die Versorgung im
Flächenland sicherzustellen“.
Der neue stellv. KZV-Vorsitzende Dr. Carsten Vollmer ergänzte: „Ich freue mich auf die
Herausforderung im neuen KZVN-Vorstand, wohl wissend, dass die kommenden Aufgaben im
derzeitigen gesundheitspolitischen Umfeld entschieden schwerer werden. Es wird in der neuen
Legislatur darum gehen, die erfolgreiche Arbeit des bisherigen KZVN-Vorstandes fortzuführen
und weiter zu entwickeln“.
Und Vorstandsmitglied Silke Lange bemerkte: „Als erste Zahnärztin in einem Vorstand der
KZVN wird mein Hauptaugenmerk auf dem Bereich des zahnärztlichen Nachwuchses liegen,
den wir dringend für die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung benötigen. Der
überwiegend weibliche Nachwuchs steht – wie alle Praxen – vor großen Herausforderungen“.