Frühkindliche Untersuchungen führen zur Zahngesundheit bis ins hohe Alter und sparen Kosten
Neben den regelmäßigen ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen haben Kinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten jetzt Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bis zum 6. Lebensjahr.
Um rechtzeitig gesundheitliche Probleme und Auffälligkeiten erkennen und behandeln zu können, dokumentieren Zahnärztinnen und Zahnärzte die Untersuchungsergebnisse und die durchgeführte Elterninformation im „Gelben Untersuchungsheft für Kinder“.
Das gelbe Einlegeblatt für das Kinderuntersuchungsheft (U-Heft) ist eine Ergänzung, die ab 2026 die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Zahn-U) offiziell ins U-Heft integriert, damit diese gemeinsam mit den ärztlichen U-Untersuchungen dokumentiert werden können. Eltern erhalten diese Einleger von ihrer Zahnarztpraxis oder den Krankenkassen, wenn sie bereits ein älteres Heft besitzen. Eltern von Neugeborenen erhalten ab 2026 Hefte mit integrierter Zahn-Doku.
Silke Lange, Mitglied im Vorstand der KZVN, stellt dazu fest: „Ebenso wie im ärztlichen Bereich, ist die frühzeitige zahnärztliche Untersuchung wichtig für die gegenwärtige und zukünftige Gesundheit der Kinder. Ab dem 6. Lebensmonat brechen bei den meisten Babys als erstes die mittleren Schneidezähne im Unterkiefer durch, gefolgt von den mittleren Schneidezähnen im Oberkiefer. Insofern ist dies der richtige Zeitpunkt für die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (Z1) in der Zahnarztpraxis“.
Kontinuierliche und dokumentierte Untersuchungen bis zum 6. Lebensjahr ermöglichen eine frühzeitige Einflussnahme auf die Zahngesundheit mit positiven Auswirkungen bis ins hohe Alter.
„Die Integration der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in das U-Heft ist ein wichtiger Schritt, um Prävention noch stärker in den Alltag der Familien zu verankern. So wird deutlich: Zahngesundheit beginnt nicht erst mit dem Schulalter, sondern schon im ersten Lebensjahr. Mit der gemeinsamen Dokumentation schaffen wir Transparenz und erleichtern Eltern die Orientierung“, erklärt Dr. Maja Graeser, Vorstandsreferentin der Zahnärztekammer Niedersachsen für Jugendzahnpflege.
Die Kosten für Früherkennungsuntersuchungen werden von den Krankenkassen getragen und sind für Patienten nicht mit Mehrkosten verbunden. Kindern wird durch frühzeitige Untersuchungen und zahnärztliche Aufklärung ihrer Eltern mit Blick auf Zahnpflege, Ernährung und Vorbeugung viel Leid erspart. Zudem senken zahnärztliche Früherkennungsunter-suchungen nachhaltig die Ausgaben der Krankenkassen.
Die seit vielen Jahren auf Prävention ausgerichtete Zahnmedizin ist ein Erfolgsmodell und hat dazu geführt, dass die gesamten Leistungsausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen für den zahnärztlichen Sektor erneut von 6,1 % (2023) auf 5,8 % gesunken sind. Das zeigt: Der zahnärztliche Sektor ist kein Kostentreiber im System. Und zahnärztliche Frühuntersuchungen tragen maßgeblich zu dieser Entwicklung bei.
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Hinweis:
Ein Kommunikationspaket zum Start der Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungs-untersuchungen Z1 bis Z6 im Gelben Heft sind auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) abrufbar unter:
https://www.kzbv.de/zahnaerzte/rund-um-die-praxis/fruehkindliche-karies-vermeiden/
Quelle: KZVN
