Keine Aussicht „auf eine gemeinsam getragene“ Lösung bei der
Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) sehen die Vorstände
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV).
Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband sind gescheitert. Das mussten
die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner
sowie die KZBV-Vorstände Dr. Wolfgang Eßer, Martin Hendges und Dr. Karl-Georg
Pochhammer trotz intensiver Verhandlungsinitiativen feststellen. Ein Brief des
Vorstands der KBV an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach liegt
bereits vor.
Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sieht unter anderem vor, dass
vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen ab dem 1. Juli 2023 eine
monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten. Die
Höhe und Berechnung der Pauschale sollten der GKV-Spitzenverband und die
KZBV bzw. KBV in ihren jeweiligen Vereinbarungen bis zum 30. April festlegen. Das
ist nicht gelungen. „Die Verhandlungen sind mit Ansage gescheitert“, erklärte der
stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. Mit
dem erklärten Ziel, die Kosten zu senken und der Option, die Vereinbarung im nun
eingetretenen Fall selbst vorzugeben, habe das BMG von vornherein kaum Platz
für Verhandlungen gelassen. „Die Verhandlungen waren nur ein politisches
Feigenblatt“, kritisierte Pochhammer.
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