Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz belastet an falscher Stelle und beeinträchtigt die Patientenversorgung

Durch konsequente Präventionsausrichtung liegen die Ausgaben für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz nur noch bei etwa 4,2 % der Gesamtausgaben der GKV. Weiterer Honorarverlust muss zu Leistungseinschränkungen führen.

Der jetzt vorliegende Referentenentwurf zu einem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht massive Kürzungen auf der Ausgabenseite vor. Der erneute Eingriff in bewährte Versorgungsstrukturen mit der Absenkung finanzieller Mittel muss konsequenterweise zu Leistungseinschränkungen bei der Patientenversorgung führen, auch wenn das Gegenteil versprochen wird. Der Referentenentwurf gefährdet außerdem massiv die anerkannten gemeinsam erreichten Erfolge in der Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen. Und durch die vorgesehene drastische Begrenzung der Anzahl kieferorthopädischer Leistungserbringer würden Praxen aufgeben müssen – eine flächendeckende kieferorthopädische Versorgung wäre nicht mehr gewährleistet.

Dabei ließe sich die gegenwärtige Schieflage der GKV-Finanzen nahezu vollständig dadurch ausgleichen, dass der Bund endlich seinen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen würde. So sei es eine soziale Ungerechtigkeit, die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldempfängern vor allem von den Beitragszahlern der GKV finanzieren zu lassen, klagte bereits der GKV-Spitzenverband und sprach damit ein Problem an, das allen Beteiligten bekannt ist. Immerhin geht es um eine Summe von rd. 12 Mrd. €, die das Defizit in diesem Jahr nahezu ausgleichen könnte.

„Aufgrund der Kostenentwicklung im zahnärztlichen Bereich erscheint es widersinnig, ausgerechnet hier tiefgreifende Honorarbegrenzungen zu fordern und damit u. a. die präventionsorientierte, wirksame und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Parodontitis-Behandlung zu beeinträchtigen“, folgert der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Dr. Jürgen Hadenfeldt, und fügt hinzu:

„Rund 14 Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer schweren Entzündung des Zahnhalteapparates, die sich zu einer Volkskrankheit entwickelt hat. Eine unbehandelte oder nicht rechtzeitig behandelte Parodontitis führt jedoch zu hohen Folgekosten im Bereich der Mund- und auch der Allgemeingesundheit. Insofern würde das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fatale gesundheitliche Folgen haben!“