Die niedersächsische Zahnärzteschaft begrüßt den vom Bundesrat mit großer Mehrheit angenommenen Regulierungsvorschlag für von fachfremden Investoren geführte Medizinische Versorgungszentren (Investoren-MVZ, „iMVZ“). Der Bundesrat fordert darin die Bundesregierung auf, ein MVZ-Regulierungsgesetz auf den Weg zu bringen, mit dem ein unreglementiertes Wachstum von iMVZ gestoppt werden soll.
Dr. Jürgen Hadenfeldt, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsens (KZVN): „iMVZ konzentrieren sich vor allem auf die städtischen Ballungsräume. Damit helfen sie nicht bei der Verbesserung der Versorgungslage in ländlicheren Regionen oder der Behandlung vulnerabler Gruppen. Sie sind einzig auf maximale Rendite ausgelegt.“
Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass zwei Drittel der in Deutschland aktiven Zahnmedizinketten ihre Gewinne mittlerweile in sogenannten Offshore-Finanzzentren wie den Cayman Islands versteuern.
Der Bundesrat verlangt in seiner Entschließung eine räumliche Begrenzung der Gründungsmöglichkeiten der Trägerkrankenhäuser auf einen Umkreis von 50 km, Höchstversorgungsanteile für Haus- und Fachärzte, eine Kennzeichnungspflicht auf dem Praxisschild, ein MVZ-Register zur Herstellung von Transparenz über die Eigentumsverhältnisse eines MVZ und Regelungsvorschläge, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen.
KZVN und ZKN fordern neben der räumlichen Begrenzung auch die Einführung eines fachlichen Bezug des gründungsberechtigten Krankenhauses sowie Änderungen im Zahnheilkundegesetz.
Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida, Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen: „Insbesondere die Transparenz für die Patientinnen und Patienten war uns immer wichtig. Es muss für die Patientinnen und Patienten auch Ross und Reiter erkennbar sein, also ob es sich um ein zahnärztlich oder um eine von fachfremden Investoren geführtes MVZ handelt. Gesundheitsminister Lauterbach und die Bundesregierung sind nun gefordert, die Vorschläge des Bundesrates umzusetzen oder noch zu erweitern und so die Vergewerblichung der Zahnmedizin zu stoppen. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich für die Anstellung in einem iMVZ entscheiden, fehlen für Praxisgründungen oder bei Übernahmen von Bestandspraxen und damit für die Versorgung in ganz Niedersachsen“
KZVN und ZKN hatten in Gesprächen mit dem niedersächsischen Gesundheitsministerium immer wieder auf die problematische Lage durch iMVZ hingewiesen. Niedersachsen hatte im Bundesrat für die Entschließung gestimmt.