Schiedsamtsverhandlung beendet: Gute Nachrichten zur sockelwirksamen Gesamtvergütungserhöhung im Primärkassenbereich!


Der Vorstand der KZVN hat sich kurz vor der Schiedsamtsverhandlung am 28.02.2024 freiwillig mit der AOK über eine basiswirksame Gesamtvergütungserhöhung mit Wirkung ab 2023 geeinigt. In der Schiedsamtsverhandlung am 28.02.2024 ist es gelungen, mit den übrigen Primärkassenverbänden einen entsprechenden Vergleich zu schließen. Für unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte ist das ein positives Ergebnis. Auf diese Weise werden sich jahrelang hinziehende Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang vermieden.

Genauere Zahlen werden aktuell errechnet und mit näheren Informationen zu den Auswirkungen auf die Honorarverteilung per Sonderrundschreiben in der Kalenderwoche 11 mitgeteilt.

Mitglieder im Schiedsamt waren Dr. Jürgen Hadenfeldt (Vorstandsvorsitzender der KZVN), Dr. Carsten Vollmer (stellv. Vorsitzender der KZVN), Henner Bunke D.M.D. Univ. of Florida (Vorsitzender HVM-Ausschuss) und Dr. Thomas Nels (ehemaliger Vorstandsvorsitzender der KZVN).

Weitere Pressemitteilungen zur Einigung zwischen den Primärkassen und der KZVN.