Mit dem Inkrafttreten des „Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes“ (GVSG) sollen die von Hausärzten erbrachten Leistungen künftig wieder vollständig von den Krankenkassen bezahlt werden. Bei anderen Arztgruppen führt die „Budgetierung“ nach wie vor zu Leistungsbegrenzung oder zu unvollständiger Bezahlung für erbrachte Leistungen.
Es ist nicht erkennbar, weshalb die neuen und als gerecht empfundenen Regelungen nicht für alle anderen Arztgruppen – so auch für Zahnärzte – gelten sollen. Auch Zahnärzte haben mit den Folgen der Inflation, massivem Personalmangel und zunehmender Bürokratie zu kämpfen. Die Beibehaltung der strikten Budgetierung mit einer nicht vollständigen Bezahlung aller erbrachten Leistungen führt zur Planungsunsicherheit in den Praxen.
Investitionen zur Praxisgründung in Höhe von rund einer halben Million Euro erfordern jedoch, wie in jedem anderen Wirtschaftsbetrieb, langfristige Planungssicherheit.
Hochrechnungen zeigen, dass sich bis 2030 die Zahl der Zahnärzte in Niedersachsen um bis zu 30 % vermindern könnte.
Daher fordert Dr. Jürgen Hadenfeldt als Vorsitzender des Vorstandes der KZVN:
„Mit dem GVSG muss auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Gründen der Gleichbehandlung die Budgetierung insgesamt abgeschafft und somit mehr Planungssicherheit hergestellt werden. Andernfalls ist die flächendeckende Versorgung in Niedersachsen schon in naher Zukunft gefährdet. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen sind junge Zahnärztinnen und Zahnärzte kaum noch bereit, eine eigene Praxis zu gründen. Sie bevorzugen stattdessen zunehmend ein Angestelltenverhältnis. Und das vornehmlich in Ballungszentren und nicht im ländlichen Bereich. Hinzu kommt, dass ältere Kolleginnen und Kollegen eher in den Ruhestand gehen und keine Nachfolger finden.“
Die Politik muss jetzt die Weichen stellen, damit die gute und flächendeckende zahnärztliche Versorgung langfristig erhalten bleibt. Niemand soll später sagen können, dass man die Zusammenhänge nicht rechtzeitig erkannt habe.