
Leitartikel von Dr. Jürgen Hadenfeldt aus dem kommenden
NZB 05-06/2026
Spätestens seit der gemeinsamen Pressekonferenz von Bundeskanzler Merz und Gesundheitsministerin Warken steht der Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im medialen Mittelpunkt. Politik, Leistungserbringer, Krankenkassen- und Patientenvertreter melden ihre Vorbehalte zu dem Reformvorhaben an, jede betroffene Gruppe trägt ihre subjektiven Argumente vor. Ein Paukenschlag war es gewiss nicht, war doch der Referentenentwurf seit 14 Tagen im Umlauf und in der Diskussion. Dem vorausgegangen war die Präsentation der Studie der FinanzKommission Gesundheit (FKG) Ende März mit 66 konkreten Vorschlägen zur Stabilisierung der Beitragssätze der GKV. Diese NZB-Ausgabe beschäftigt sich intensiv mit der Thematik. Die Großprojekte Steuer- und Rentenreform werden derzeit in den Ministerien vorbereitet.
Eines lässt sich bereits nach den ersten Veröffentlichungen feststellen, auch wenn die Politik vorgibt, einen gerechten und ausgeglichenen Gesetzentwurf ohne Leistungseinschränkungen vorgelegt zu haben: Patienten werden bei gekürzten Mitteln weniger Leistungen erhalten, und Leistungserbringer im ambulanten Bereich werden betriebswirtschaftliche Konsequenzen ziehen müssen, die schlimmstenfalls auch Personalabbau umfassen können. Und, wie insbesondere aus dem ärztlichen Bereich zu hören ist, wird es zu vorzeitigen Praxisschließungen kommen. Voraussehbar werden sich die Wartezeiten für Patienten im fachärztlichen Bereich verlängern.
Im zahnärztlichen Bereich ist es vor allem der Facharztvorbehalt für kieferorthopädische Behandlungen, der nicht folgenlos wäre. Sollte der Facharztvorbehalt weiterhin geplant sein und zur Umsetzung kommen, wäre die flächendeckende kieferorthopädische Versorgung in Niedersachsen nicht nur bedroht, sondern teilweise nicht mehr vorhanden! Auf S. 12 nimmt die ZKN Stellung zu dieser besonderen Problematik.
Alle am System Beteiligten sollen für die Sanierung des Systems Federn lassen. Während Nina Warken und vor allem Finanzminister Lars Klingbeil verkünden, einen Kompromiss gefunden zu haben, entdecken nicht nur die Medien, dass die Neuregelung zum Ausgleich versicherungsfremder Leistungen an die GKV die Qualität eines „Hütchenspiels“ besitzt. Eine entsprechende Presseinformation der KZVN lesen Sie auf S. 13.
Worum geht es?
Mit Hinweis auf den klammen Bundes-Haushalt lehnt der Finanzminister die vollständige Kostenübernahme ab. Von den fehlenden 12 Mrd. € will er nun 250 Mio. € übernehmen, um gleichzeitig den Bundeszuschuss, mit dem z.B. die familienpolitischen Leistungen finanziert werden, um 2 Milliarden Euro jährlich zu kürzen. Dieser Kompromiss mit einem zusätzlichen Fehlbetrag in Höhe von 1,75 Mrd. €! gleicht einer Feigenblatt-Lösung, damit der Unwille zur ernsthaften Umgestaltung nicht erkennbar ist!
Und ein weiteres Folgeproblem kündigt sich an: Spielräume in den Vergütungsverhandlungen, die 2013 in das SGB V eingeführt worden waren, sind jetzt komplett wieder zurückgenommen
worden. Das bedeutet für die Zukunft, dass weder neu eingeführte Leistungen, noch Strukturänderungen oder steigende Morbidität Auswirkungen auf die zur Verfügung gestellten Mittel haben werden.
Das Gesetzgebungsverfahren hat gerade begonnen, es soll bei hoher Priorisierung bis zur Sommerpause abgeschlossen werden. Auf Bundes- wie auf Landesebene werden wir unseren Sachverstand einbringen, mit Nachdruck Änderungen am Gesetz einfordern und uns vorhersehbaren Fehlsteuerungen entgegenstellen!
Ihr
Dr. Jürgen Hadenfeldt
Vorsitzender des Vorstandes der KZVN
