Sparvorschläge der TK schaden den Versicherten und gefährden die zahnmedizinische Versorgung

14.08.2025; Die Techniker Krankenkasse (TK) hat mit ihrem „10-Punkte-Plan für eine Ausgabenwende“ Ideen vorgelegt, deren Auswirkungen nur als „Rundumschlag“ gegen Patienten und Leistungserbringer auf allen Ebenen verstanden werden kann.
Völlig unverständlich und realitätsfern sind einige von der TK „identifizierte“ Einsparpotentiale im zahnärztlichen Bereich, die die Versorgung angeblich nicht einschränken und keine Leistungskürzungen zur Folge hätten.

Im Jahr 2024 wurde die jährliche Veränderungsrate für die zahnärztliche Vergütung nochmals um 1,5 Prozentpunkte reduziert, nachdem im Jahr 2023 dieser Abschlag 0,75 % betrug. Der jährliche Einspareffekt beträgt damit allein für 2024 und, da basiswirksam, auch für die Folgejahre, alleine für Niedersachsen ca. 25 Mio. Euro. Geld, das nicht mehr für die zahnärztliche Versorgung zur Verfügung stand.

Jetzt fordert die TK, diese Maßnahme fortzusetzen. Und das, obwohl vom zahnmedizinischen Versorgungsbereich kein Risiko für die GKV-Finanzen ausgeht, denn der Anteil für vertragszahnärztliche Leistungen an den gesamten GKV-Leistungsausgaben ist trotz Ausweitungen des GKV-Leistungskataloges seit 2001 um mehr als 30 Prozent gesunken. Die zahnärztliche Versorgung kann als einziger relevanter Versorgungsbereich eine langfristige stabile Ausgabenentwicklung aufweisen. Im Jahr 2024 machten zahnärztliche Behandlungen (inklusive Zahnersatz) nur noch 5,8 % der GKV-Leistungsausgaben aus!

„Wenn die TK nun in ihrem „10-Punkte-Plan“ weitere direkte oder indirekte Honorarkürzungen fordert, so muss sie ihren Versicherten auch mitteilen, dass sie mit eingeschränktem Leistungsumfang zu rechnen haben“, stellt der Vorsitzende des Vorstandes der KZVN, Dr. Jürgen Hadenfeldt, fest. Als Lösungsansatz für bestehende Probleme in der GKV ist für ihn ein Griff in die Mottenkiste ungeeigneter Instrumente unverständlich. Und er erinnert an die kurzsichtigen Sparmaßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes für die Jahre 2023 und 2024 mit ihren Folgewirkungen. Insbesondere im Bereich der Parodontitisbehandlung ist es zu erheblichen Rückgängen bei der Versorgung gekommen. Gerade diese zahnärztliche Versorgung besitzt eine herausragende Bedeutung im Zusammenhang mit vielen Allgemeinerkrankungen und birgt insofern großes Einsparpotential bei den Ausgaben der Krankenkassen.

„Wer glaubt und öffentlich erzählt, dass es für weniger Geld keine Leistungseinschränkungen geben werde, zeigt damit ein gespaltenes Verhältnis zur Realität“, folgert Dr. Hadenfeldt und fügt hinzu: „Die Politik wäre gut beraten, auch im Sinne der Patientensicherheit diesen Plan der TK nicht weiter zu verfolgen“.

Quelle: KZVN